Innenreinigung der Biotonnen – angeschlossen an turnusmäßige Leerung

Kronberg (kb) – Mitte August startet, wie im Abfallkalender bereits angekündigt, die Innenreinigung der Biotonnen im Kronberger Stadtgebiet. Darauf weist der Bereich Abfallwirtschaft der Stadtverwaltung hin. Die Maßnahme schließt jeweils an die turnusmäßige Leerung der Tonnen an. Der Anfang wird im Stadtteil Schönberg gemacht. Hier sind zwei Reinigungstermine vorgesehen – der erste am Donnerstag, 13. August, und der zweite am Donnerstag, 20. August. In Oberhöchstadt werden die Biotonnen immer wieder freitags, am 14., 21. und 28. August, gereinigt. Den Abschluss der diesjährigen Aktion macht Kronberg am Freitag, 4., 11., sowie am 18. September. Am letzten Reinigungstag wird dann auch die Kronberger Altstadt angefahren. Trotz der teils engen Gassen dort werden die Biotonnen falls erforderlich von den Bereitstellungsplätzen abgeholt, gereinigt und zurückgebracht.

Die Reinigung erfolgt im Auftrag der Stadt Kronberg durch die Entsorgungsfirma Knettenbrech aus Wiesbaden.

Bürger, die möchten, dass ihre Biotonne innen gereinigt wird, sind gebeten, sie an den turnusmäßigen Leerungstagen von 6 bis 17 Uhr wie üblich gut erreichbar bereitzustellen. Das Reinigungsfahrzeug folgt dem Leerungsfahrzeug, ist aber nicht so schnell unterwegs, so dass nicht immer direkt nach der Leerung die Reinigung stattfinden kann. Daher wird darum gebeten, die Biotonnen an den avisierten Reinigungstagen bis 17 Uhr respektive bis zur erfolgten Innenreinigung stehen zu lassen. Eventuell können die gesäuberten Tonnen innen noch etwas nass sein. Wenn es die Witterung zulässt, wird die gereinigte Tonne nicht verschlossen.

Die Stadtverwaltung erinnert mit Nachdruck daran, dass falsch befüllte Biotonnen nicht geleert und damit auch nicht gereinigt werden. Was in die Tonne darf und was nicht, ist unter anderem dem Infoblatt zu entnehmen, das dem gedruckten Abfallkalender beigefügt war.

Die Innenreinigung der Biotonnen wird über die Abfallgebühr finanziert und ist daher für die Kronbergerinnen und Kronberger, die von diesem Angebot Gebrauch machen, nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei diesem Angebot um eine freiwillige, kommunale Leistung handelt. Ein Rechtsanspruch auf diese Reinigung besteht daher nicht.



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