Jugendrat: Noch bis 12. März können sich Kandidaten bewerben

Kronberg (pu) – Nachdem der Seniorenbeirat Kronberg seit nunmehr etwas mehr als zehn Jahren die Interessen dieser Zielgruppe vertritt, soll in den nächsten Wochen nach letztjährigem Beschluss des Stadtparlaments der geplante Jugendrat aus der Taufe gehoben werden.

Zur Vorbereitung dessen Gründung hat am 12. Februar in der Stadthalle eine Informationsveranstaltung für Jugendliche im Alter von 12 bis 21 Jahren stattgefunden, an der nach Information von Bürgermeister Klaus Temmen (parteilos) in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung rund 80 Jugendliche teilnahmen.

Noch bis zum 12. März können sich Jugendliche zur Kandidatur für das zu wählende Gremium, das aus sieben bis neun Delegierten bestehen soll, bewerben. Die Kandidaten werden sodann auf der städtischen Internetseite vorgestellt. Die Wahl zum Jugendrat soll in einer Jugendversammlung nach den Osterferien erfolgen. Die Mitglieder des Jugendrats werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wahlberechtigt in der Jugendversammlung sind Jugendliche ab 12 Jahren, die in Kronberg im Taunus wohnen oder in Kronberg im Taunus zur Schule gehen. Die zu wählenden Mitglieder des Jugendrats müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen das 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht vollendet haben.

Jugendliche ab 12 Jahren, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich aber in Arbeitsgruppen einbringen, auch im Hinblick auf eine mögliche Kandidatur für den Jugendrat zu einem späteren Zeitpunkt.

Initiative

Die Initiative zur Gründung eines Kronberger Jugendrats stammt von Schülerinnen und Schülern der Kronberger Altkönigschule. Ziel des Gremiums ist unter anderem, Jugendliche stärker in den politischen Willensbildungs- beziehungsweise Entscheidungsprozess der Stadt Kronberg im Taunus zu integrieren, um ihre Interessen künftig noch besser berücksichtigen zu können.

Die Geschäftsordnung des Kronberger Jugendrats wurde bereits im vergangenen Jahr beschlossen. Die Jugendversammlung wird mindestens einmal im Kalenderjahr vom Jugendrat einberufen.

Die/der Vorsitzende des Jugendrats leitet diese Versammlung. Die Einladung mit Tagesordnung muss mindestens zehn Tage vorher insbesondere durch die städtische Website und weitere geeignete Informationskanäle öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Jugendversammlung tagt öffentlich. Die Jugendversammlung wählt aus ihrer Mitte den Jugendrat.

Die Festlegung der Anzahl der Delegierten erfolgt in einer Abstimmung der Jugendversammlung vor jeder Wahl. Der Jugendrat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen. Zur Erledigung seiner Tätigkeiten bildet er die ständigen Ausschüsse „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Projektplanung/Veranstaltungen“. Für weitere Projekte können in den öffentlichen Sitzungen des Jugendrats bei Bedarf Sonderausschüsse gebildet werden, die den Jugendrat unterstützen. In diesen können alle interessierten Jugendlichen mitarbeiten.

Als Schnittstelle zwischen Kronberger Jugendrat und der Stadt Kronberg im Taunus wird Jugendreferentin Miriam Kuhlemann, eine der Initatorinnen des Jugendrats, fungieren.



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