KfB: Erhalt der Umwelt wichtiger als spekulative Interessen

Kronberg – „Mit abstrusen Berechnungen argumentiert die Initiative Aktives Kronberg gegen den KfB-Antrag, der zum Ziel hat, die Fläche um den Grünen Weg als ökologisch bedeutsame Fläche zu erhalten“, meldet sich die KfB zu Wort. „Die Behauptung der Vereinsvorsitzenden, die Stadt würde auf einen Schlag 8 Millionen Euro verlieren, entbehrt jeder Grundlage“, so die KfB. Auch seitens der UBG werde behauptet, dass durch die Umwidmung mehrere Millionen Euro im Kronberger Haushalt fehlen würden. „Diese Aussage zeigt ein fehlendes Verständnis für haushaltspolitische Zusammenhänge“, erklärt Dr. Ralf A. Pampel, der die KfB im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vertritt. „Die Stadt dürfte die meisten Flächen vor vielen Jahren zu Preisen für Ackerland oder Freizeitfläche erworben haben. Ein herbeigewünschter, nie eingetretener Spekulationsgewinn hat natürlich keine Auswirkungen auf den Haushalt und führt auch nicht zu einem Liquiditätsloch in der Kasse. Aussagen zu einem möglichen Abschreibungsbedarf sind erst dann seriös möglich, wenn sich die Stadt zu den relevanten Buchwerten geäußert hat.“ Unabhängig davon sei Grundstücksspekulation jedoch grundsätzlich keine städtische Aufgabe und auch kein Zeichen einer soliden Haushaltspolitik.

Mit dem Hinweis, dass eine Umwidmung zum Nachteil derjenigen sei, die „im Vertrauen auf eine verlässliche Politik“ Grundstücke erworben haben, „lässt die Vorsitzende von ,Aktives Kronberg‘, die bis vor kurzem noch als SPD-Politikerin aktiv war, erkennen, für wessen Partikularinteressen sie sich einsetzt“, mutmaßt Pampel. „Sogenanntes Bauerwartungsland zu kaufen ist eine Spekulation und Spekulationen gehen nicht immer auf“, betont Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB. Daher sieht die KfB auch keine Schadenersatzansprüche von Grundstückskäufern auf die Stadt zukommen. „Auch bei Verkäufern entstünden diese nur, wenn die Stadt ihr Vorkaufsrecht zu einem reduzierten, nicht marktgerechten Preis ausgeübt hätte“, erläutert ihr Kollege Dr. Jochen Eichhorn. „Einem solchen Antrag des Magistrats hat die Stadtverordnetenversammlung vor gut zwei Jahren aber gerade nicht stattgegeben.“

Die Aussagen eines CDU-Vertreters, zahlreiche Maßnahmen seien „im Vertrauen“ auf diese Flächenentwicklung bereit umgesetzt worden, erfolgten, ohne irgendeine Maßnahme zu benennen und zeugten von einem nicht nachvollziehbaren Politikverständnis, wie rechtsstaatliche Baulandausweisungen zustande kommen. Die KfB führt weiter aus: „Die großflächige Vernichtung dieses ökologisch bedeutsamen Naherholungsgebietes ist seit Jahren äußerst umstritten, gerade weil in den letzten Jahren vielen Flächen in Kronberg bebaut wurden beziehungsweise demnächst bebaut werden. Hier sind zu nennen: Hotel, Kammermusiksaal, Verwaltungsgebäude, Baufeld V, Schillergärten, die Erweiterung des Nassauer Hofs und des Baugebiets in der Friedenstraße, Großbauten neben Accenture, Erstellung von Wohnungen im Ortskern Oberhöchstadt, Bebauung Altkönigblick etc.“ Eichhorn betont: „Hier wird auch bezahlbarer Wohnraum geschaffen.“

„Für unsere Bevölkerung, aber auch für die Gesellschaft insgesamt ist auf Dauer der Schutz der Umwelt ein viel höheres Gut als städtische Grundstücksspekulation“, fasst Dr. Heide-Margaret Esen-Baur den Grund für den KfB-Antrag zusammen. „Wir gehen fest davon aus, dass die Parteien, die Klimaschutz und Umwelt als wichtige Themen im Wahlkampf herausgestellt haben, uns in diesem Ansinnen unterstützen.“ (mw)



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