KfB fordert interkommunale Zusammenarbeit beim Stadtbus

Kronberg. – Die KfB hat in der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses die Idee zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Ausschreibung des übernächsten Stadtbussystems ins Spiel gebracht. Das Kronberger Bussystem besteht nur aus drei Fahrzeugen plus einem Reservebus mit einer Gesamtfahrleistung von 152.000 Kilometern pro Jahr. „Für Ausschreibungen werden jedoch mindestens 350.000 Jahreskilometer empfohlen“, zitiert KfB-Vertreter Reinhard Villnow in der Verbandsversammlung des Verkehrsverbands Hochtaunus (VHT) aus dem integrierten lokalen Nahverkehrsplan für den Hochtaunuskreis. „Es liegt daher auf der Hand, dass erhebliche Synergiepotenziale genutzt werden könnten, weshalb die KfB den interfraktionellen Änderungsantrag dahingehend konkretisiert, dass zeitnah Gespräche mit interessierten Nachbarkommunen aufgenommen werden sollen.“ Villnow weiter: „Beispielhaft schlagen wir Sondierungsgespräche mit den bereits erfolgreich miteinander kooperierenden Stadtbussystemen von Bad Homburg, Oberursel und Friedrichsdorf vor. Dort fahren rund 50 Busse unterschiedlicher Modelle desselben Herstellers und ernten Synergieeffekte zum Beispiel in Form erheblicher Mengenrabatte bei der Beschaffung der Busse und ihrer Verschleißteile/Wartung. Hinzu kommen ein prozentual geringerer Bedarf an Reservebussen und eine wirtschaftlichere Personaleinsatzplanung durch einen großen Fahrerpool.“

Um möglichen Kooperationen beitreten zu können, sei es daher notwendig, dass die Laufzeit des Kronberger Stadtbusvertrages zum gleichen Zeitpunkt endet wie die derzeit noch zwei Jahre plus optional noch zwei weitere Jahre laufenden Verträge der potenziellen Kooperationspartner. Auch das Buslinienbündel „Hochtaunus-Mitte“ des VHT, der ebenso als Kooperationspartner in Frage komme, unterliege der gleichen vertraglichen Taktung. Diese Synchronisation könne daher nur erreicht werden, wenn jetzt die Laufzeit des Betreibervertrags für den Kronberger Stadtbus auch auf zwei Jahre plus einer zweimaligen einjährigen Verlängerungsoption begrenzt werde. „Nur so besteht überhaupt die Möglichkeit, von interkommunaler Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen zu profitieren“, so die KfB abschließend. (mw)



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