Kronberg. – „Nachdem der Erste Stadtrat Robert Siedler erklärt hat, dass keine rechtliche Verpflichtung bestehe, den Anliegern Teile der Vorauszahlung für die Straßensanierung zurückzuerstatten, möchte die kommunale Wählergemeinschaft KfB - Kronberg für die Bürger dies nun von der Stadtverordnetenversammlung beschließen und damit zur Pflicht werden lassen“, so die KfB in ihrer Pressemitteilung. „Bereits im September hatten wir uns für eine kurzfristige Rückzahlung stark gemacht, da aufgrund einer Satzungsänderung der Anteil, den die Anlieger bei der Erneuerung von Straßen zu zahlen haben, deutlich gesenkt wurde“, erklärt Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB. Dies gelte auch für die zuletzt sanierten Straßen in allen drei Kronberger Stadtteilen Fuchstanzweg, Am Hang und Am Rothlauf, für die die Anlieger bereits in 2017 ihre Vorauszahlung geleistet hatten, damals noch 75 Prozent, was vier- bis fünfstellige Beträge ausmachte. Nach der Satzungsänderung sind nur noch 50 Prozent von den Anliegern zu tragen. Die Verwaltung möchte jedoch bis zur Endabrechnung warten, die erst in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres erfolgen soll. „Das ist nicht bürgernah“, sagt Esen-Baur, die das Thema bereits im Ortsbeirat Schönberg und im Haupt-, Finanz- und Petitionsausschuss (HFA) angesprochen hat. „Die Satzung wurde vor einem Jahr geändert, die Rückzahlung soll erst im nächsten Jahr erfolgen – das ist aus Sicht der Bürger nicht nachvollziehbar. Die Interessen der Bürger werden hier ignoriert.2 Alle Bitten und Aufforderungen seitens der Politik seien bisher mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand abgeschmettert worden. „Daher bleibt nun nichts anderes übrig, als die Sache zu einem Antrag zu erheben und mit hoffentlich breiter Unterstützung der anderen Fraktionen die Verwaltung damit zu beauftragen, die Rückerstattung unverzüglich vorzunehmen.“ (mw)
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