KfB sieht Pläne für das Bettenhaus kritisch: Obdachlosen-Unterbringung problematisch

Kronberg (kb) – Die KfB äußert sich im Rahmen einer Pressemitteilung zur aktuellen Diskussion um die künftige Unterbringung von Obdachlosen und damit zur geplanten Unterkunft im Bettenhaus Schönberg. Dazu findet am kommenden Mittwoch, 26. März, eine Bürgerversammlung im Gemeindesaal der Markus-Gemeinde in Schönberg statt, in der über die „Zukunft des Bettenhauses“ informiert wird.

Aus Sicht der KfB werfe die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen, Langzeit-Obdachlosen und zwangsgeräumten Bürgern in Kronberg erhebliche Fragen auf. Daher empfehle die unabhängige Wählergemeinschaft nicht nur den Schönberger Bürgerinnen und Bürgern, die Versammlung zu besuchen und sich über die derzeitige und zukünftige Situation zu informieren.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Unterbringung von Flüchtlingen beim Kreis. Anerkannte Flüchtlinge dürfen kreisweit – wie auch sonst in Deutschland – in Gemeinschaftsunterkünften bleiben, wenn sie keine eigene Wohnung finden. Durch die geplante Umwandlung des Bettenhauses in eine Obdachlosenunterkunft würde jedoch die Stadt Kronberg in die Pflicht genommen – mit erheblichen finanziellen Folgen. Neben den Kosten für den Erwerb des Gebäudes wären auch hohe Aufwendungen für Erschließung, Renovierung, Betrieb, Hausmeister, Sozialbetreuung und Sicherheitsmaßnahmen zu tragen. Dabei falle insbesondere die Sozialbetreuung eigentlich in den Aufgabenbereich des Kreises, so die KfB weiter.

Die Unterbringung verschiedener Personengruppen mit unterschiedlichen sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen in einem einzigen Gebäude berge erhebliche Risiken. Die geplante Konzentration von Langzeit-Obdachlosen, anerkannten Flüchtlingen und laut Magistratsvorlage 5254/2024 „problematischeren“ Personen könnte soziale Spannungen erzeugen und die Integration sowie individuelle Unterstützung erschweren.

„Die Unterbringung von 50 Obdachlosen mitten im Ortskern von Schönberg, konzentriert in einem einzigen Gebäude, könnte sich als problematisch erweisen. Eine dezentrale Lösung dürfte sozialverträglicher und nachhaltiger sein. Zudem besteht die Gefahr, dass die Attraktivität des RPZ als Obdachlosenunterkunft und seine hohe Kapazität eine unerwünschte Sogwirkung entfalten“, merkt die KfB weiter an.

Das Gebäude besitze lediglich Bestandschutz, weil das gesamte Grundstück und der dazugehörige Teil des Schönberger Baches unter Denkmalschutz stehen. Eine spätere Umnutzung oder gar ein Neubau wären aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Angesichts der hohen einmaligen und laufenden Kosten sollten dringend alternative Lösungen geprüft werden. Dazu zählen: Umzug der mobilen Wohncontainer an einen Standort mit entsprechender baurechtlicher Genehmigung. Schaffung von Baurecht am aktuellen Standort der mobilen Unterkünfte. Dazu hatte die KfB bereits im Juli 2024 einen Antrag gestellt. Schnelle Renovierung bestehender städtischer Immobilien, beispielsweise im Ferdinand-Küster-Weg. Die Nutzung städtischer Wohnungen und die Anmietung von Hotelzimmern für akute Notfälle.

Die geplante Maßnahme sei mit erheblichen finanziellen, sozialen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Sie könnte die Stadt Kronberg dauerhaft belasten, ohne eine nachhaltige Lösung für die Unterbringungsproblematik zu bieten. Eine dezentrale, durchdachte und sozialverträgliche Lösung wäre aus Sicht der KfB im Sinne aller Beteiligten.



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