Leserbrief

Unser Leser Wolfgang Schön, Hainstraße, Kronberg, schreibt zum Kronberger Boten vom 7. März, Seite 8 und dem Bericht „KfB, CDU und FDP setzen Frist zur Vorlage von Ergebnissen durch“ Folgendes: Vorgenommen hatte ich mir, zu Vorgängen in den städtischen Gremien nichts mehr anzumerken. Doch bei diesem uneffektiven und zugleich höchst kritisch zu betrachtenden Beschluss, den ein nicht geringer Teil der Stadtverordneten gefasst hat, muss notwendig zu dessen Sachgemäßheit etwas gesagt werden. Es mag sein, dass – wie im Beschluss beanstandet – Verkehrsuntersuchung, Grundstückswertermittlung, Einheimischen Modell aus der Sicht dieser Stadtverordneten überfällig sind. Doch mit dem von den Stadtverordneten hierzu gefassten Beschluss wird – genau besehen – zunächst nur Papier produziert, anstatt im Sinne Ihres eigenen Anliegens in ein praktisch konkret hilfreiches Handeln einzusteigen. Hier braucht es, um zielbezogen und mit kurzer Hand voranzukommen, eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Dezernenten mit seinen Mitarbeitern, um Sachstand, etwaige Lösungsschwierigkeiten, mögliche zeitraubende Untersuchungen zu erfahren. Kurz, um über eine unmittelbare Kontaktaufnahme herauszufinden, wo die

Sache etwa „klemmt“. Auch, um über eigene Gesprächsbeteiligung sich etwa die Chance zu eröffnen, der Sache selbst Schub zu geben. Das geht aber nur in einer Erörterung frei von Vorbehalten, wie das vernünftige Menschen eben tagtäglich machen. Ein „Papiertiger“ – was noch deutlich werden wird –, wie er dazu aufgebaut wurde, erscheint hierfür völlig ungeeignet. Das stellt sich wie folgt dar: Nach seiner Formulierung hat der Beschluss eine den Magistrat bindende Auflage zum Inhalt. Es heißt nämlich darin, dass der Magistrat erst ganz bestimmte in ihm benannte Ergebnisse liefern „muss“, bevor er weitere ebenso darin bezeichnete Anliegen weiterverfolgt. Wenn das ernsthaft im Sinne einer solchen Bindung des Magistrats gemeint war, so geht das ganz und gar nicht. Denn es ist nach der Kommunalverfassung alleine Sache des Magistrats, der Dezernenten, wie die Verwaltung ihre Arbeit abwickelt, in welcher Weise sie etwas Vorrang einräumt. Da ist die Stadtverordnetenversammlung völlig außen vor. Selbst wenn die Verwaltung – das zur Klarstellung- entsprechende (unerwünschte) Vorlagen einbrächte, hätte die Sitzungsleitung diese zunächst entgegenzunehmen. Über die weitere Behandlung hätte dann die Versammlung etwa zurückweisend zu befinden. Denn sozusagen hier beginnt erst ihre Zuständigkeit. Eine solche etwa gewollte Bindung des Magistrat wäre als wirkungslos von ihm nicht zu beachten. Denn dafür fehlt der Versammlung die kommunalverfassungsrechtliche Kompetenz. Der Beschluss trägt – vor allem für seine Urheber – höchst kritisch zu Überdenkendes in sich, nämlich dass sie sich anschicken, in die Verwaltung hineinzuregieren und damit die von der Verfassung gesetzten Zuständigkeitsgrenzen aufzulösen. Überdies verärgert dieserart Verfahrensweise diejenigen, die im Verwaltungsunterbau fleißig arbeiten.

Ich frage mich auch, wie die beiden Fraktionen, die sich dem Beschlussantrag alsdann angeschlossen haben – also Überlegungszeit hatten – diesem derart unkritisch beitreten konnten? Auf den praktischen Nutzen des Beschlusses gesehen: Er gehört in die Mappe mit der Aufschrift: „Praktisch uneffektiv, überflüssig Ärgernis stiftend.“



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