Leserbrief

Unser Leser Marilies Laqua, Oberer Lindenstruthweg 11, Kronberg, schreibt zur Erweiterung der Fußgängerzone Folgendes:

Mit Erstaunen habe ich am 5. März im Kronberger Boten gelesen, dass die Stadt Kronberg die Fußgängerzone um einen Teil der Pferdstraße probeweise erweitert.

Hierzu einige Bemerkungen bzw. Fragen:

1. Warum wird eine Maßnahme ergriffen, von der man vorher nichts gehört hat und dann innerhalb von 3 Tagen auch umgesetzt? Meines Erachtens gehört es zu einer „offenen Verwaltung“, dass solche Dinge (auch wenn sie nur probeweise sind), vorher der Öffentlichkeit vorgestellt werden (wie bei der Friedrich-Ebert-Straße geschehen) und der Bürger nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

2. Will man damit Diskussionen unterbinden (irgendeiner hat immer was dagegen)? Zu einer offenen Verwaltung in einer gelebten Demokratie gehört dies aber dazu.

3. Sie schreiben, die Anwohner wurden von der bevorstehenden Änderung informiert. Frage: Wann? Betrifft das nur die Bewohner der oberen Pferdstraße oder auch die der südlichen?

4. Gilt die Ausnahmegenehmigung nur für die Anwohner bis Hausnummer 12 oder auch für die des südlichen Teils?

5. Wenn überwiegend diese die Pferdstraße bisher unerlaubt befahren haben, wo ist dann die erhöhte Wohnqualität?

6. Ich halte mich öfter im Bereich der Schirn auf und habe sowohl vormittags wie nachmittags selten ein Auto in die Pferdstraße einbiegen sehen, schon gar nicht auswärtige Kraftfahrzeuge. Wurde denn mal eine Verkehrszählung dort gemacht? Ich bin der Überzeugung, die bisherige Regelung war ausreichend und wir haben eine zwar kurze, aber schöne Fußgängerzone.

7. Wenn Anwohner entlastet werden sollen, dann wären das meiner Meinung nach vor allem die der Tanzhausstraße, was aber mit der derzeitigen Regelung nicht zu machen ist.

8. Ist der Stadt bewusst, dass die Anwohner der oberen Friedrich-Ebert-Straße und der Königsteiner Straße noch mehr Verkehr ertragen müssen, wenn jeder, der in der Tanzhausstraße parkt, über den Norden zurück in den Süden fahren muss?

9. Der Umweltgedanke ist bei dem Verkehrsversuch offensichtlich nicht hinreichend berücksichtigt worden, wenn durch die längeren Fahrten zusätzliche Emissionen anfallen.



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