Leserbrief

Unsere Leserin Ingeborg Strauß, Vorsitzende des Seniorenbeirats und Studiendirektorin in Rente, Am Eichbühel, Kronberg, bringt einige Ideen ins Spiel: Am 15. April haben die Bundesregierung und die Landesregierungen beschlossen, mit Blick auf Covid-19 die Öffnung der Schulen und Kitas sehr behutsam und nur jahrgangsweise anzugehen. In den hessischen Schulen ist überwiegend und zumindest das Grundpaket einer in Österreich entwickelten Software im Einsatz. Wenn und wo nötig, lässt sie sich schnell und zielgenau aufrüsten. Die Tatsache, dass diese Software seit nunmehr 50 Jahren (an 15.000 deutschsprachigen und weltweit 25.000 Schulen) geschätzt und eingesetzt wird, spricht für sich.

Einzelne Programm-Ergänzungen bieten sich zur Installation an. Dabei können beispielsweise die einzelnen Unterrichtseinheiten minutengenau verkürzt, verlängert und im Zeitraster wo gewünscht positioniert werden. Gesundheitsgefährdende Enge in den Pausen beispielsweise lässt sich somit im organisatorischen Gefüge vermeiden. Der Unterrichtsbeginn kann für jede Klasse beziehungsweise Lerngruppe gesondert festgelegt werden. Dies gilt ebenso für den Beginn und die Länge einer Unterrichtseinheit. Auch die Lage der Pausen und deren Länge ist den Lerngruppen angepasst (= entzerrt) wählbar. All dies begünstigt die Vermeidung kritischer Schülerballungen und ist jetzt bereits von der aktuell gültigen „Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I“ gedeckt. (Über die Sprachlogik „Dauer einer Unterrichtsstunde“ diskutieren wir hier nicht.)

„§ 1 (2) Jede Schule legt die Dauer einer Unterrichtsstunde im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes fest. …“

„§ 1 (3) Die Gesamtdauer der Pausen am Vormittag soll in der Regel nicht weniger als 45 Minuten betragen. …“

Beim ersten Hinsehen unbemerkt sind auf dem Beispielstundenplan die Einträge für Samstag. In den Achtziger- und Neunzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts rumorte jahrelang eine Kontroverse über die Frage „Schule am Samstag – ja oder nein?“. Ich arbeitete damals im „Hessischen Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung“. Eines meiner Arbeitsgebiete war das Erstellen von softwaregestützten schulischen Stundenplänen jeglicher Schulformen sowie die diesbezüglichen Hilfen für die Schulleitungen vor Ort. So war ich viel in ganz Hessen unterwegs und mit teils heftigen Auseinandersetzungen um diese Thematik konfrontiert. Zeitweilig wurde landesweit ein Kompromiss favorisiert, nämlich umschichtig jeden zweiten Samstag Unterricht abzuhalten beziehungsweise unterrichtsfrei zu gewähren. Es ist zu hoffen, dass die derzeitigen Einschränkungen in unserem täglichen Leben besonnen und vorsichtig gelockert werden sowie ideologische Extrempositionen bei den politischen Entscheidungen außen vor bleiben. Darum sei ins Gespräch gebracht, ob nicht doch vorübergehend auch der Samstag-Unterricht für viele davon Betroffene eine Hilfe und Entlastung sein könnte.

Dafür müssten noch nicht einmal die geltenden Vorschriften geändert werden. Wieder reicht die bereits genannte VO die Hand: „§ 1 (1) Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag an fünf Tagen in der Woche statt. Liegen ein Beschluss … und die Zustimmung des Schulträgers vor, kann eine Schule auch an Samstagen regelmäßig Unterricht erteilen.“

Hier steht nicht „an allen Samstagen“ der unterrichtsbelegten Jahresphasen, man kann demnach recht frei interpretieren. Förderlich ist, dass obige Stundenplansoftware auch für solche Fälle geeignet ist, denn es gibt ein Modul, das solches leistet: Im Schulalltag müssen sich nicht alle Wochen gleichen: Manche Lehrveranstaltungen finden alle zwei Wochen statt, andere nur alle drei Wochen. Oder der Stundenplan ändert sich, „sobald die Abschlussklassen … die Schule verlassen haben“ etc. Besonders informationsfreudig ist ein Modul, das unter anderem gestattet, jedem Schüler seinen individuellen Stundenplan zu schneidern und diesen auch ihm und den Erziehungsberechtigten in allen heutzutage gängigen Kommunikationsformen zur Kenntnis zu geben.

Analoge Überlegungen könnten wohl auch die Kitas unterstützen und zu Erleichterungen für Kinder und Eltern führen.



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