Leserbrief

Unser Leserin Christine Schanz, Am Rothlauf, Kronberg-Oberhöchstadt, schreibt zur Diskussion um den Termin der Bürgermeisterwahl in Kronberg Folgendes: In Kronberg wird zurzeit der Wahltermin für die Bürgermeisterwahl kontrovers diskutiert. Soll es eine eigenständige Bürgermeisterwahl am 1. November 2020 geben oder wird die Bürgermeisterwahl mit der Kommunalwahl im März 2021 zusammengelegt? Der von SPD, UBG und Grünen unterstützte „unabhängige“ Bürgermeisterkandidat Christoph König hat sich ganz klar für eine von der Kommunalwahl „unabhängige“ Bürgermeisterwahl im November 2020 ausgesprochen. Nun hat Christoph König in seiner Eigenschaft als gewählter Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses öffentlich dargelegt, dass der derzeitige Bürgermeister Klaus Temmen gesetzlich verpflichtet werden kann, mindestens drei Monate nach Ende seiner offiziellen Amtszeit die Geschäfte der Stadt weiterzuführen, also bis zum 28. Februar 2021. König führt weiter aus: „Danach dürfe er sich aber – außer er mache freiwillig noch weiter – in den Ruhestand verabschieden. Der Erste Stadtrat würde dann die Geschäfte führen.“ Dies scheint ein starkes Argument für die Bürgermeisterwahl im November zu sein, da wohl keiner wollen kann, dass die Führung der Stadt geschwächt die Folgen der Coronakrise bewältigen muss. Herr König erwähnt jedoch nicht, dass Bürgermeister Temmen dankenswerterweise bereits in der Presse seine Bereitschaft erklärt hat, freiwillig länger als drei Monate die Geschäfte weiterzuführen. Somit käme es nicht zu einer Schwächung der Stadtführung, und eines der Argumente für den Novembertermin liefe ins Leere. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Ich hätte von Herrn König, in seiner Eigenschaft als gewählter Vorsitzender des HFA, erwartet, dass er die Öffentlichkeit umfassend informiert. So bleibt die Befürchtung, dass Herr König, um des eigenen Vorteils willen, eine wesentliche Information nicht erwähnt hat.



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