Leserbrief

Unser Leser Hanspeter Borsch, Heinrich-Winter-Straße, Kronberg, schreibt uns zum städtebaulichen Vertrag, den die Stadt Kronberg mit dem Opel-Zoo geschlossen hat, Folgendes:

Bei näherer Betrachtung des städtebaulichen Vertrages, den die Stadt Kronberg am 11. Dezember 2020 mit dem Opel-Zoo abgeschlossen hat, wird deutlich, wer von den Vertragspartnern Nutzen zieht. Ganz eindeutig bringt er dem Zoo enormen, uneingeschränkten Nutzen. Als Gegenleistung erhält die Stadt vom Zoo nicht nur wenig, sondern gar nichts, sie geht leer aus. Nicht genug, sie überlässt darüber hinaus dem Zoo auch noch den Philosophenweg, ohne dafür Pachtzins zu verlangen, wird also ärmer, kommt zu Schaden. Die Bürgerschaft Kronbergs wird mit dem halben Preis für eine Jahreskarte geködert, was für den Zoo kein Verlust ist, sondern Gewinn einfährt. Eigentlich sollte in einem Vertrag jedem Partner nach den Win-Win-Regeln etwas zugebilligt werden, nicht aber wie in unserem Fall, der einem Partner nur unermesslichen Gewinn beschert, dem andern dagegen nicht nur Nachteile, sondern sogar Verlust. Ein weiterer Gesichtspunkt ist zu beachten. Schülerinnen und Schüler sollen auf sicherer und kürzester Fahrradroute ihre Schule erreichen können. Deshalb wurde ein Schülerradroutennetz eingerichtet, dessen Ziel es ist, das Radfahren zur Schule sicherer und attraktiver zu gestalten. Im Internet wird unter dem Titel „Schülerradroutennetz“ (www. Schülerrradroutennetz) der Weg von Kronberg nach Königstein aufgezeigt. Er führt über die stark befahrene Fahrbahn der Königsteiner Straße mit hohem Verkehrsaufkommen, die weder einen Schutz- noch einen Radfahrstreifen aufweist, und sodann über den Rad- und Fußweg entlang der B455. Warum ein 1 Kilometer kürzerer Radweg durch den Philosophenweg ohne Autoverkehr nicht als Schülerradroute ausgewiesen ist, wird von der ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain) damit begründet, dass dieser Weg nicht die erforderlichen Qualitätsmerkmale eines Schülerradweges aufweist. Er soll jedoch im laufenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und der Abwägung zugeführt werden.

Magistrat und Stadtverordnetenversammlung darauf hingewiesen, lassen mitteilen, dass das Stadtplanungsamt dafür nicht zuständig sei, sondern das Ordnungsamt, das die Problematik zwar einräumt, jedoch nicht Abhilfe schaffen kann. Das Thema „Rad fahrende Kinder und deren erforderliche Sicherheit“ wird im Vertrag nicht behandelt, es wird bewusst verschwiegen. So bleibt nur festzustellen, dass im Vertrag weder die Interessen der Bürger noch die Sicherheit von Rad fahrenden Kindern berücksichtigt worden sind. Der Vertrag, der dem Zoo Vermögensvorteile verschafft, der Stadt jedoch Vermögensverluste einbringt, ist kein seriöser Vertrag, er ist unanständig. Er ist kein Meisterstück. Er ist ein dreistes Bubenstück, das eindeutig gegen gute Sitten verstößt. Das Bürgerliche Gesetzbuch fasst es kurz: Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.



X