Lockdown: Stadt und BDS stoppen „Kronberger Advent“

Kronberg (kb) –Bund und Länder haben am 13. Dezember weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Demnach kommt es seit Mittwoch, 16. Dezember (und zunächst gültig bis 10. Januar 2021), zu einem neuerlichen Lockdown.

Vor dem Hintergrund der von Bund und Ländern getroffenen Entscheidungen und auch dem Schließen des Einzelhandels, bis auf wenige Ausnahmen, und zur weiteren Reduzierung der Kontakte, haben Stadt Kronberg im Taunus und der Bund der Selbständigen (BDS) Kronberg entschieden, die letztmals als Samstag, 19.12.2020, geplante gemeinschaftliche Aktion „Kronberger Advent“ abzusagen.

„Es geht für uns alle darum, unsere Kontakte weiter zu reduzieren und nur das Allernötigste zu erledigen“, betonen Kronbergs Bürgermeister Klaus Temmen und BDS-Vorstandssprecher Christian Hellriegel.

Stadt und BDS bedanken sich bei allen Beteiligten am „Kronberger Advent“ und hoffen auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, dass am 4. Adventssamstag keine Veranstaltungen mehr stattfinden können.

Die wesentlichen Beschlüsse von Bund und Land, gültig seit 16. Dezember 2020:

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs.

Für die Weihnachtstage gilt: In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet.

Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten,

auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

Gottesdienste sind zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,50 m gewahrt bleibt und auch Maskenpflicht am Platz gilt. Gemeindegesang ist untersagt.

Dienstleistungsbetriebe wie zum Beispiel Friseursalons werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben möglich.

An den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Analog wird in Kindertagesstätten verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember bis 10. Janur 2021 geschlossen werden können.

Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort ist untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist vom 16. Dezember bis 10. Januar 2021. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. 

Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, in der Zeit bis zum 10. Januar 2021 von nicht zwingend notwendigen Reisen ins In- und Ausland abzusehen. Bund und Länder kündigten ferner an, dass Wirtschaftsbereiche, die besonders von den Einschränkungen betroffen sind, weiterhin finanziell unterstützt werden.



X