Magistrat erstellt Priorisierungsliste für Investitionen und Projekte

Kronberg. – Der Magistrat hat die im Doppelhaushalt 2020/2021 vorgesehenen wichtigsten Investitionen und Projekte priorisiert. Darüber informierte Bürgermeister Klaus Temmen (parteilos) die Stadtverordneten im Rahmen der jüngsten Zusammenkunft des Stadtparlamentes. Die Einstufung erfolgt in drei Prioritätsstufen, wobei folgende Definition für die jeweilige Stufe Zugrunde gelegt wurden:

Investitionen

Prio 1: Muss dringend gemacht werden, Planungen und Ausschreibungen/Umsetzungen erfolgen im geplanten Haushaltsjahr.   

Prio 2: Muss gemacht werden, Planungen im laufenden Haushaltsjahr, Ausschreibungen/Umsetzungen im folgenden Haushaltsjahr, Mittelübernahme ggf. notwendig.

Prio 3: Sollte gemacht werden, derzeit keine Planungen, keine Ausschreibungen/Umsetzungen, keine Mittelverwendung im geplanten Haushaltsjahr, Mittelübernahme ggf. notwendig.

Projekte

Prio 1: Muss dringend gemacht werden, Umsetzung erfolgt im geplanten Haushaltsjahr. Prio 2: Muss gemacht werden, Planungen im laufenden Haushaltsjahr, Umsetzung im folgenden Haushaltsjahr, Mittelübernahme ggf. notwendig

Prio 3: Sollte gemacht werden, derzeit keine Planungen, keine Umsetzungen, keine Mittelverwendung im geplanten Haushaltsjahr, Mittelübernahme ggf. notwendig.

„Die Priorisierung dient dazu, in Zeiten der durch die Corona-Pandemie bedingten schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen für Kommunen eine Arbeitsgrundlage für Kronberg zu erhalten, wann welche Maßnahmen geplant und umgesetzt werden sollen und gleichzeitig den Liquiditätsabfluss in diesem, dem nächsten und den Folgejahren besser steuern zu können“, erklärte Temmen den Stadtverordneten zu der Vorgehensweise im Rathaus.

„Nach den nun vorliegenden Beratungsergebnissen des Magistrats werden in diesem Jahr von den laut Investitionsprogramm budgetierten rund 13 Millionen Euro rund 8,5 Millionen Euro in der ersten Priorität eingestuft, im Jahre 2021 sind es von geplanten 11,3 Millionen Euro rund 4,4 Millionen Euro“, legte er dar. Durch die Priorisierung werde sichergestellt, dass dringende Investitionen, Maßnahmen und Projekte der Priorität 1 zum geplanten Zeitpunkt in die Umsetzung gehen und die Stadt Kronberg im Taunus auch in den Folgejahren noch genügend Liquidität besitzt, um auf veränderte Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können. Temmen teilte Abschließend mit: „Die Stadtverordnetenversammlung wird über die festgelegten Prioritäten in geeigneter Form unterrichtet.“ (mw)



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