Maßnahmenpaket, das Kronberger Unternehmen helfen kann

Kronberg. – Die FDP-Informationsseite über Covid-19 für Kronberger Unternehmen hat sich außerordentlich großer Beliebtheit erfreut. Daher haben wir die wichtigsten Punkte aus dem am Wochenende beschlossenen Maßnahmenpaket der Bundesregierung zusammengefasst, um mögliche Hilfen für Kronberger Unternehmen in der aktuellen Situation aufzuzeigen. Die Bundesregierung hat in ihrer Erklärung vom 15. März 2020 ein Maßnahmenpaket mit Sofortmaßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen von CoViD-19 vorgestellt, erläutert Diedrich Kube, haushaltspolitischer Sprecher der Freien Demokraten. „Für Unternehmen in Kronberg können vor allem die (i) Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes, (ii) KfW-Kredite und Bürgschaften zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und (iii) steuerliche Liquiditätshilfen von Interesse sein“, ergänzt Kristina Fröhlich.

Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds

Der Koalitionsausschuss hat in seiner Sitzung vom 8. März 2020 beschlossen, die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld zu senken und die Leistungen zu erweitern. Diese Erleichterungen der noch zu erlassenden Verordnung werden zunächst bis zum Ende des Kalenderjahres 2021 befristet. Dabei sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erleichtert werden:

1. nur 10 Prozent der Arbeitnehmer – statt bisher ein Drittel – müssen von Arbeitsausfall betroffen sein (Quorum)

2. teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden

3. Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer

4. die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit in vollem Umfang erstattet. „Das Kurzarbeitergeld ist über die Bundesanstalt für Arbeit zu beantragen. Bitte wenden Sie sich an die für Ihr Unternehmen zuständige Geschäftsstelle, um weitere Punkte zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes zu besprechen“, regt die FDP an.

Kredite und Bürgschaften für Unternehmen zur Überbrückung

Kommt es bei Unternehmen unverschuldet zu Liquiditätsengpässen, können die Unternehmen durch zusätzliche Liquidität geschützt werden. Über Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW. Die KfW wird dazu die bestehenden Kreditformate (KfW-Unternehmerkredit, KfW Kredit für Wachstum, ERP-Gründerkredit) für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen, die Zugangsbedingungen erleichtern und die Konditionen verbessern. Die Volumina der Programme sollen zudem ausgeweitet werden. Darüber hinaus wird ein KfW-Sonderprogramm aufgelegt. Es ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt, sondern dass diese Mittel später wieder zurückbezahlt werden müssen. „Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Hausbank, die Sie im Hinblick auf diese Kredite der KfW und Bürgschaften beraten wird“, so die Liberalen.

Steuerliche Liquiditätshilfe

Auch steuerliche Erleichterungen können in Anspruch genommen werden:

1. Die Stundung von Steuerzahlungen soll erleichtert werden. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung soll angewiesen werden, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen.

2. Vorauszahlungen von Steuern sollen leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, sollen die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt werden.

3. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

Holger Grupe erinnert daran, dass der hessische Finanzminister Dr. Schäfer laut seiner Presseerklärung vom 5. Januar 2020 bereits die hessische Finanzverwaltung angewiesen hatte, die Stundung von Steuerzahlungen und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen zügig zu bearbeiten. „Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Steuerberater, der gerne mit Ihnen die konkreten Schritte für Ihre Situation erörtern und Sie bei der Umsetzung unterstützen wird“, so Grupe.

Weitere Infos für Unternehmen zu Covid 19

„Wir versuchen, für die Unternehmen in Kronberg regelmäßig aktuelle Informationen zu dem Coronavirus (Covid-19) zusammenzustellen und laden Interessierte auf unsere webpage www.fdp-kronberg.de ein“, sagt die FDP-Bürgermeisterkandidatin Kristina Fröhlich. Die aktuellen Meldungen finden Interessierte auf der ersten Seite und weitere interessante Links bei der FDP Kronberg im Internet unter der Rubrik „Wir helfen gern“.



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