Mehr Besucher sind zugelassen: Opel-Zoo erhöht Kapazität auf 2000

Kronberg. – Die Hessische Landesregierung hat in ihren Corona-Verordnungen zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten auf Grund der Corona-Pandemie Anpassungen vorgenommen, die zoologische Gärten – somit auch den Opel-Zoo Kronberg – sowie den Zugang zu Museen und Schlössern (dies gilt auch für die Kronberger Burg) betreffen.

Die Verordnung (§2 Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb; Abs. 5 Öffnung von Museen, Schlössern, Gedenkstätten sowie Tierparks und Zoos) schreibt nun vor, dass die Öffnung der Einrichtungen „unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen hat“.

Damit entfällt für den Opel-Zoo Kronberg die bisherige Regelung, dass sich maximal eine Person je angefangene für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 20 m² im Zoo befindet. Nach dieser konnten sich bislang maximal 1.000 Besucherinnen und Besucher gleichzeitig im Zoo aufhalten.

Der Opel-Zoo hat der Stadt Kronberg mit Schreiben vom 28. Mai mitgeteilt, dass der Betrieb auch weiterhin nur mit einer Reglementierung der Besucherzahlen möglich ist, um die Hygieneregeln und insbesondere auch die Abstandsregelung von 1,5 Metern zu wahren. Unter den bestehenden Auflagen könne der Opel-Zoo fortan bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern zeitgleich den Besuch der Einrichtung ermöglichen.

„Um eine Besuchermenge zu vermeiden, die das Einhalten der Empfehlungen des RKI nicht mehr ermöglicht, ist eine Besucherbegrenzung auf 2.000 Personen aus unserer Sicht unvermeidlich“, erklärt Zoo-Direktor Dr. Thomas Kauffels, der betont, dass der Opel-Zoo die Empfehlungen des RKI nur habe umsetzen können, da zusätzliche Mitarbeiter einer externen Sicherheitsfirma im Einsatz seien, die Besucher immer wieder auf die Abstandsregeln hinweisen würden, und zudem ein unkontrollierter Zugang über den Philosophenweg ausgeschlossen ist.

Zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Corona-Virus und nach Anordnung der städtischen Ordnungsbehörde ist der öffentliche Philosophenweg im Bereich des Zoos seit März vorübergehend für den unkontrollierten Zugang gesperrt. Diese Entscheidung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises, so die Info aus dem Rathaus.

Die Stadt Kronberg hatte darüber im Rahmen einer Pressemitteilung vom 2. Mai sowie auf der städtischen Internetseite und über den Facebook-Kanal der städtischen Pressestelle informiert.

Das Kreisgesundheitsamt betont auch weiterhin, dass die Schließung des Philosophenwegs als Maßnahme zur Erfüllung der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie geeignet ist, weil sie das Ziel der Koordinierung der Zoobesucher fördert. Die Schließung des öffentlichen Weges sei erforderlich, da sonst Besucherobergrenzen nicht einhalt- bzw. nachprüfbar seien.

Die Schließung sei ferner zur Abwendung der dem Einzelnen und der Allgemeinheit durch Bildung von Menschengruppen und damit erhöhten Übertragungsrisikos durch das Corona-Virus drohenden Gefahren notwendig.

Das Kreisgesundheitsamt betont, dass im Rahmen seiner Prüfung berücksichtigt worden sei, dass diese Anordnung die Anwohner dazu zwinge, teilweise größere Umwege aufzunehmen. Dem gegenüberzustellen, so der Kreis weiter, sei der gesundheitliche Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit und die Minimierung bestehender Infektionsrisiken. Nach Abwägung dieser Gesichtspunkte erachtet es der Kreis weiterhin als angemessen, die beschriebenen Maßnahmen aufrechtzuhalten.

Vor diesem Hintergrund hat Kronbergs Bürgermeister Klaus Temmen in seiner Funktion als städtische Ordnungsbehörde und damit als Gefahrenabwehrbehörde auf der Grundlage des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung wegen der gegebenen Eilbedürftigkeit entschieden, den Philosophenweg im Interesse der Gefahrenabwehr zunächst bis einschließlich Montag, 8. Juni, gesperrt zu lassen.

Am 8. Juni will der Bürgermeister den Magistrat in dessen nächster Sitzung mit dem Thema befassen, um über eine Entscheidung zur Beibehaltung der Schließung des Weges über den 8. Juni hinaus, soweit dann nach jeweils geltender Verordnungslage notwendig, durch den Magistrat der Stadt Kronberg als originär zuständige Gefahrenabwehrbehörde befinden zu lassen. „Die jetzige Entscheidung des Bürgermeisters als Ordnungsbehörde dient deshalb dazu, ein mit dem Opel-Zoo, der Stadt Kronberg und dem Kreisgesundheitsamt abgestimmtes Vorgehen zunächst bis einschließlich 8. Juni im Interesse eines weiteren sicheren Zoobetriebs sowohl für Gäste als auch für die Mitarbeiter des Zoos sicherstellen zu können“, so die Information aus der städtischen Pressestelle. (mw)



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