Montessori Kinderhaus: Konsens zur Erhöhung der Betriebskostenpauschalen

Kronberg (pu) – Auf Magistratsantrag und einstimmige Empfehlung aller im Haupt- und Finanzausschuss vertretenden Fraktionen wird die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am Donnerstag, 18. Dezember, eine neue Trägervereinbarung samt Erhöhung der Betriebskostenpauschalen für das Montessori Kinderhaus zum 1. Januar nächsten Jahres beschließen. Sie soll die zum 1. Juli 2018, nunmehr abgelaufene Vereinbarung zwischen der Stadt Kronberg und der Gemeinnützigen Montessori Kronberg GmbH ersetzen.

Nach Erläuterung von Bürgermeister Christoph König (SPD) im Magistratsantrag ist der momentane Betrag von 120 Euro pro Kind und Monat laut Geschäftsführung des Montessori Kinderhauses nicht mehr auskömmlich. Trotz Erhöhung der Elternbeiträge und Einsparungen bei den Betriebskosten werde das Montessori Kinderhaus defizitär betrieben. Ausschlaggebend hierfür seien insbesondere die gestiegenen Energiekosten und Löhne für die pädagogischen Fachkräfte, deren Gehälter an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt sind.

„Die ehrenamtliche Geschäftsführung hat bereits sämtliche Optionen zur Kostenreduzierung und Steigerungen der Einnahmen ausgeschöpft“, unterstreicht der Rathauschef. Der Antrag der Gemeinnützigen Montessori Kronberg GmbH mit einer Kostenberechnung, einer Hochrechnung für die nächsten fünf Jahre sowie der aktuellen Geschäfts- und Beitragsordnung liege vor.

In einem persönlichen Gespräch mit Bürgermeister König und im Magistrat habe die Geschäftsführung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Fortbestand des Kinderhauses und damit der Erhalt der Vielfalt in der Kronberger Betreuungslandschaft stark gefährdet ist. Eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses auf 300 Euro pro Platz und Monat, seien für den Fortbestand des Montessori Kinderhauses sowie den Erhalt eines attraktiven und hochwertigen Betreuungsangebotes notwendig.

In den vergangenen Jahren haben nach Angaben der Geschäftsführung 40 bis 45 Kinder das Montessori Kinderhaus besucht, davon kamen rund die Hälfte der Kinder aus Kronberg. Bei einer Belegung von 45 Plätzen wird künftig die Mehrbelastung der Stadt Kronberg 97 200 Euro und die Gesamtkosten 162 000 betragen. Sofern die Plätze mit Kindern mit Wohnsitz außerhalb von Kronberg belegt sind, erfolgt eine Abrechnung gemäß § 28 HKJGB mit der Wohnortgemeinde. Damit ist nach Königs Worten sichergestellt, dass im Ergebnis nur Kronberger Familien gefördert werden.



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