Wer die Natur liebt, geht auf Abstand – Stadt appelliert an die Bevölkerung

Kronberg (kb) – Zum 1. März ist in ganz Hessen die sogenannte „Brut- und Setzzeit“ angebrochen. Bis in den September hinein ist die Bevölkerung aufgerufen, besonders pfleglich und respektvoll mit Mutter Natur und ihren Kindern umzugehen. Denn in dieser Zeit werden Wälder und Wiesen, Bäume und Sträucher zu den Kinderstuben für unzählige Arten der heimischen Tierwelt. Es ist die Zeit des Jahres, in der Reh, Hase, Rotkehlchen und Co. die Basis für den Fortbestand ihrer Gattung legen. Und es ist zugleich die Zeit, in der sie besonders verwundbar und gefährdet sind. Umso wichtiger ist es, dass man den Tieren Raum und Ruhe gibt. Beides ist überlebenswichtig. Daran erinnert die Stadt Kronberg in einer Mitteilung, verbunden mit dem nachdrücklichen Appell, sich entsprechend rücksichtsvoll in Wald und Flur, aber auch im eigenen Garten zu verhalten.

Ein Aufruf, der sich ganz besonders an Menschen richtet, die sich gerne und häufig draußen aufhalten. Vor allem Hundehalter, Spaziergänger, Wanderer und Freizeitsportler sollten sich hier angesprochen fühlen.

„Für jeden, der es mit der Liebe zur Natur ernst meint, sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass man das ganze Jahr über zu Fuß oder mit dem Rad auf den ausgewiesenen Wegen bleibt. In den kommenden Wochen und Monaten ist dieses Abstandhalten und Rücksichtnehmen jedoch ganz besonders wichtig“, unterstreicht Sebastian Gottschalk, Leiter des Fachreferats „Öffentliche Sicherheit“ im Kronberger Rathaus.

Gleiches gelte für das Anleinen von Hunden. Zwar gebe es, so Gottschalk, in Hessen keine grundsätzliche Regelung, die einen Leinenzwang im Außenbereich während der Brut- und Setzzeit vorsehe. Landesweite gültige Vorgaben wie die, dass man einen Hund, jederzeit unter Kontrolle haben müsse, machten das Anleinen jedoch gerade jetzt mehr als empfehlenswert. So wie man das auch in den Kronberger Parks und Grünanlagen ohnehin zu tun habe.

Denn in den öffentlichen Anlagen der Burgstadt gilt im Unterschied zu Wald und Flur bereits eine Leinenpflicht, und das noch dazu ganzjährig. Konkret gelte dies für den Victoriapark, den Rathausgarten, den Schulgarten, die Parkanlage „Alter Friedhof“, die städtischen Spiel- und Bolzplätze sowie darüber hinaus für alle sonstigen öffentlichen Parkanlagen. Gottschalk: „Unsere Satzung ist da absolut eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum: Hunde sind in den aufgeführten Anlagen an der Leine zu führen.“ Wer sich daran nicht halte, müsse damit rechnen mit einer Ordnungswidrigkeit belangt zu werden.

Darauf müssten sich im Übrigen auch Gartenbesitzer gefasst machen, die der irrigen Meinung seien, auf dem heimischen Grün mit Heckenschere und Säge nach eigenem Gusto in den Einsatz gehen zu können. Denn hier greifen gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes klare Einschränkungen während der Brut- und Setzzeit.

Zwar seien schonende Form- und Pflegeschnitte grundsätzlich auch in dieser Phase möglich. Die nicht genehmigte Beseitigung oder der starke Rückschnitt von Hecken, Gebüschen oder anderen Gehölzen jedoch grundsätzlich untersagt.



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