Offener Brief

Der Geschäftsführer der REAL KG, Frederic Roth, nimmt zu den Fragen im Offenen Brief des Kronberger Bürgers Klaus Kischlat Stellung, mit dem dieser sich an alle Fraktionen des Stadtparlaments gewandt hatte, um kurzfristige Stellungnahme bat und der am Donnerstag, 28. November, im Kronberger Boten veröffentlicht wurde:

Sehr geehrter Herr Kischlat,

die Stadtverordnetenversammlung Kronberg hat am 5. Dezember dem Verkauf des Bahnhofs Kronberg an die Real KG auf Basis des ausgehandelten Kaufvertrages zugestimmt. Erlauben Sie mir, im Nachgang auf einige der in Ihrem Offenen Brief angesprochenen Punkte einzugehen.

Eingangs finden Sie in dieser Vorlage die Begründung, warum die über das Ratsinformationssystem für die Öffentlichkeit bereitgestellte Fassung der Drucksache keine Zahlenwerte und schützenswerten Vertragsinhalte enthält, diese datenschutzrechtliche Notwendigkeit gem. § 52 Absatz 1 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wurde vom ersten Stadtrat Herrn Siedler in der Stadtverordnetensitzung vom 5. Dezember im Beisein der Öffentlichkeit und Presse erläutert.

Sie erwarten zu viel, wenn Sie vom Investor bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die öffentliche Bereitstellung von Genehmigungsplanungen fordern, die Grundlage für das spätere Genehmigungsverfahren bei den Behörden sind. Die Ausschreibung zum Verkauf des Bahnhofs Kronberg, das Bieterverfahren und der Beschluss der Stadtverordneten (Vorlage 5184/2018) sahen keine endabgestimmten Pläne oder bauantragsreifen Planungen bei Vertragsabschluss vor. Dies hat der Erste Stadtrat mehrfach erläutert. Dennoch hat die REAL KG konkretisierende Entwurfszeichnungen samt Nutzungskonzept bis zur Abstimmung der STV am 13. Dezember 2018 erarbeitet Darin werden die Funktionsräume gezeigt, und die Machbarkeit der vorgestellten Nutzungen wird visualisiert. Der Beschluss stand nur unter dem Vorbehalt, dass die REAL KG ein Reisezentrum in das Bahnhofsgebäude integrieren kann. Dieser Vorbehalt ist vollständig ausgeräumt, siehe Anlage 2.

Es ist für den Käufer auch gar nicht zumutbar, eine solche Planung schon vor Vertragsabschluss zu erbringen. Die obere und untere Denkmalschutzbehörde kann nach eigener Aussage erst nach Vorliegen der endgültigen Planung beim Bauantrag eine abschließende Stellungnahme abgeben.

Sicher ist aber schon heute: Entsprechend den Anforderungen des Denkmalschutzes wird das historische Bahnhofsgebäude umfangreich saniert und vollständig revitalisiert. Die vorgestellten Teilplanungen geben Ihnen in Verbindung mit den bisher auf dem Ratsinformationssystem und in den öffentlichen Sitzungen vorgestellten Unterlagen und Machbarkeitsstudien eine gute Vorstellung davon, wie der Bahnhof künftig für die Öffentlichkeit wieder nutzbar gemacht werden soll.

Im Erdgeschoss des Bahnhofsgebäudes wird eine gastronomische Nutzung und Versorgung mit Reisebedarf stattfinden. Das von der REAL KG bei der Erstvorstellung im ASU am 28. August 2018 vorgesehene gastronomische Konzept hat (entgegen anderslautender Behauptungen) auch keinen gehobenen Gastronomiebetrieb vorgesehen, sondern eine Bandbreite aufgezeigt, mit dem Ziel einer gut frequentierten Gastronomie, herzlichem Service und Angebot zu bezahlbaren Preisen bei ausreichendem Stellplatzangebot. Sie verwechseln hier das Konzept mit dem des anderen Anbieters, das vollständig gehobenen gastronomischen Zwecken, die insbesondere ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Kronberg Academy, dienen sollte. Auf dieses Missverständnis hat der Bürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember hingewiesen.

Die historische Bahnhofshalle bleibt als öffentlich zugängliches „Foyer“ erhalten, eine Nutzung durch Vereine ist möglich. Im Unterschied zu dem von Ihnen zitierten Vertragswerk bzw. Vorgang um „Spielmanns Lokschuppen“ hat sich der Investor REAL KG verpflichtet, die mit der Stadt Kronberg vereinbarte Nutzung für einen Zeitraum von 20 Jahren beizubehalten und sich mit der Stadt abzustimmen.

Die erforderlichen Nebenräume, sprich Umkleideräume, Toiletten und Lagerräume für Personal bzw. Gäste/Besucher, können im ersten Ober- und Untergeschoss untergebracht werden. Dem haben DB Vertrieb und das Landesamt für Denkmalpflege bereits zugestimmt. Das DB Reisezentrum erhält (entgegen anderslautender Behauptungen) zudem eine Mitarbeitertoilette im Erdgeschoss. Diese kann man in der (nicht geschwärzten) Anlage 2 erkennen. Zusätzliche Sozialräume für Personal der Bäckerei, DB Reisezentrum und Gastronomie werden sich (auch hier entgegen anderslautender Meldungen) im 1. OG befinden.

Die Restaurierung des historischen Bahnsteigdaches (Eigentum der Deutschen Bahn AG) inklusive der gusseisernen Stützen wird gemeinsam mit der Deutschen Bahn und dem Landesamt für Denkmalpflege vorgenommen. Auch hier wäre es zu viel erwartet, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der Stadt schon eine fix-und-fertige Lösung zu fordern, zumal das Dach der Deutschen Bahn gehört, die auch der Verhandlungspartner sein wird. Mit der Deutschen Bahn fanden fortlaufend Projektbesprechungen statt, die Deutsche Bahn und die REAL KG müssen aber den Vertragsabschluss mit der Stadt Kronberg abwarten, bevor eine konkrete Regelung und der Sanierungsablauf im BETRA - Verfahren festgelegt werden können. Hierfür werden weitere restauratorische Voruntersuchungen und Abstimmungen mit dem Denkmalschutz notwendig sein wie auch baubetriebliche Anmeldungen gemäß DB Richtlinien und Fahrplanstudien mit Abstimmung bei der Baubetriebsplanung der DB Netz AG unter Berücksichtigung von den entsprechenden Vorlaufzeiten der DB Fachstellen für dieses komplexe Teilsanierungsprojekt.

Die gute Nachricht für die Bürger ist: Der REAL KG ist an einer Sanierung der historischen Bahnsteigüberdachung sehr gelegen. Sie verpflichtet sich im Vertrag mit der Stadt, diese Überdachung in Abstimmung mit der Deutschen Bahn fach- und sachgerecht sanieren zu lassen. Der Stadt Kronberg entstehen hierdurch keine Kosten. Diese Selbstverpflichtung macht deutlich, dass die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung und die REAL KG diesen wichtigen Punkt im Auge haben und die entstehenden Kosten richtig zugeordnet werden.

Zu Ihrer Frage nach der Versorgung (Anlieferung) des Bäckerladens und des Restaurants: Ausreichende Zufahrts- und Anlieferungsmöglichkeiten zum Be- und Entladen sollen im Rahmen der Entwurfsplanung zum Bahnhofsgebäude festgelegt werden. Dies wird im Zusammenspiel mit der Umfeld- und Freiflächenplanung der Stadt erfolgen und die dadurch gegebene Anordnung von Kurzzeitplätzen und Zufahrten und die erforderlichen Stellplätze zur Mitbenutzung berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund haben Sie bitte Verständnis, dass ich den in Ihrem Leserbrief vermittelten Eindruck nicht teile, die Zeit seit der Vorstellung des Konzeptes (August 2018) sei nicht genutzt worden, um Ziele und Nutzen des künftigen Bahnhofs eindeutig zu kommunizieren.

Den interessierten und an Fakten orientierten Bürgern hat sich reichlich Gelegenheit geboten, an den zahlreichen öffentlichen Sitzungen und Beratungen in den Gremien der Stadtverordneten wie HFA, ASU und STV-Versammlungen teilzunehmen, sich zu informieren und zu erkennen, dass der jetzt getroffene Beschluss einen guten Weg zur Sanierung des Bahnhofs Kronberg bereitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Frederik Roth



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