Ordnungspolizei kontrolliert Verkaufsstände

Kronberg. – Die Stadt Kronberg weist darauf hin, dass insbesondere auch an allen mobilen Markt- und Verkaufsständen im gesamten Stadtgebiet das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht nur ausschließlich für die Kundinnen und Kunden gilt.

„Unsere Ordnungspolizei hat am Wochenende bei Kontrollen vereinzelt daran erinnern müssen, dass diese Regeln bitte konsequent einzuhalten sind. Die Stadt Kronberg im Taunus bittet alle Verkäuferinnen und Verkäufer, auch im Interesse ihrer Kunden, die Vorgaben an den Ständen einzuhalten“, so der städtische Pressesprecher Andreas Bloching.

Insofern es keine entsprechende Trennvorrichtung am Verkaufsstand zwischen Verkäuferin/Verkäufer und Kunde gebe, sei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Bedienungs- und Verkaufsprozesses auch für die Verkäuferin/den Verkäufer vorgeschrieben. (mw)



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