Parlament beschließt Neufassung zur Seniorenbeiratswahlordnung

Kronberg (pu) – Vor der für Montag, 28. März 2022 terminierten Briefwahl für einen neuformierten Seniorenbeirat der Stadt Kronberg im Taunus, hat das Parlament in seiner jüngsten Sitzung mit 20 Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen und fünf Enthaltungen eine neugefasste Seniorenbeiratswahlordnung beschlossen.

Bürgermeister Christoph König (SPD) begründete die zur Beratung und Abstimmung vorgelegte Modifikation mit gewonnenen Erkenntnissen. „Die für die Wahlen zum Seniorenbeirat erstmals im Jahre 1998 durch den heutigen Fachbereich 3 erarbeitete Wahlordnung sowie die in der Folge ergangene 1. Änderung der Wahlordnung vom 4. Juli 2013 entspricht nicht den Erfordernissen, um Wahlen rechtssicher vorbereiten und durchzuführen zu können“, informierte der Rathauschef. Die hessischen Kommunen, in denen Seniorenbeiräte bestehen, hätten ihre diesbezüglichen Wahlordnungen wegen fehlender rechtlicher Vorgaben im Gegensatz zu Kronberg im Taunus sprachlich und bezüglich der Benennung von Fristen und Terminen an den Bestimmungen des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO) ausgerichtet.

Dem Rechnung tragend seien in der Neufassung Fristen, etwa für zu tätigende Wahlbekanntmachungen, aber auch für Termine zu Einberufungen von Sitzungen des Wahlausschusses, in Abhängigkeit zu den praktischen Abläufen in der Wahlvorbereitung ausnahmslos nach den diesbezüglichen Regelungen im KWG und der KWO bestimmt worden. Darüber hinaus wurden laut König Regelungen sinnvoll ergänzt und, soweit notwendig, konkretisiert sowie sprachlich an das bestehende Wahlrecht angepasst. Außerdem sei die Wahlordnung neu strukturiert worden, indem zunächst allgemeine Bestimmungen und danach die besonderen, die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Wahl bestimmenden Vorschriften folgen.

Ausschließlich Briefwahl

König weiter: „Die elementarste Änderung in der Wahlordnung ist die Absicht, zukünftige Wahlen des Seniorenbeirats ausschließlich als Briefwahl durchzuführen. Diese Absicht begründet sich mit den Erfahrungen in Bezug auf die Wahlbeteiligung bei den in der Vergangenheit durchgeführten Seniorenbeiratswahlen in Kronberg im Taunus.“

Diese waren 2008 und 2017 ausschließlich als Briefwahl durchgeführt worden, im Gegensatz zur Urnenwahl 2013. Nach den Worten des Bürgermeisters zeigt ein Vergleich, dass die Wahlbeteiligung bei den reinen Briefwahlen „jeweils wesentlich höher war.“ Im Detail betrug die Wahlbeteiligung 2008 64,97 Prozent, 2017 23,97 Prozent sowie 2013 lediglich 6,40 Prozent.

Nach Aussage des Bürgermeisters „liegt es im Interesse dieses Gremiums, dass es von möglichst vielen Wahlberechtigten legitimiert ist, sodass es sich empfiehlt, die Wahlen zum Seniorenbeirat zukünftig ausschließlich als Briefwahl durchzuführen.“ Die Mehrzahl anderer Kommunen führe die Seniorenbeiratswahlen wegen gleicher Erfahrungen ebenfalls nur als Briefwahl durch. Der amtierende Seniorenbeirat sei im Vorfeld in die Überlegungen einer neuen Wahlordnung eingebunden worden. König zufolge „wird von dort insbesondere die Absicht der Durchführung reiner Briefwahlen ausdrücklich begrüßt.“

Kostenersparnis

Ein weiterer positiver Aspekt der angepassten Vorgehensweise seien reduzierte Kosten um circa 4.600 Euro je Wahl durch den Wegfall von Wahllokalen und Aufwandsentschädigungen.

Weitere Infos

Der Seniorenbeirat der Stadt Kronberg im Taunus besteht aus neun Mitgliedern und wird von den Wahlberechtigten nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durch Briefwahl für vier Jahre gewählt. Als Wahltag wurde Montag, 28. März bestimmt.

Da es sich um eine reine Briefwahl handelt, ist Wahltag der Tag, an dem bis spätestens 18 Uhr die Wahlbriefe der Wählerinnen und Wähler beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus – Wahlleitung – eingegangen sein müssen. Wahlkreis für die Wahl des Seniorenbeirats ist das Gebiet der Stadt Kronberg im Taunus.

Wählbar zum Seniorenbeirat sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kronberg im Taunus, die am Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (21. Februar) mit Hauptwohnung in Kronberg im Taunus gemeldet sind und am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen des § 7 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Kronberg im Taunus entsprechen müssen. Wahlvorschläge konnten bis zum 18. Januar, 18 Uhr, eingereicht werden.



X