Philosophenweg bleibt nach Empfehlung Kreisgesundheitsamt zu

Kronberg – Wie mehrfach berichtet, sollte der Philosophenweg laut einem am 3. August durch den Kronberger Magistrat getroffenen Beschluss vom 31. August an wieder zeitlich begrenzt – zunächst befristet bis 31. Oktober immer von montags 7 bis freitags 14 Uhr – für die Öffentlichkeit begehbar sein.

Nach einer Information von Kronbergs Bürgermeister Klaus Temmen erreichte ihn am späten Nachmittag des 28. August jedoch eine Stellungnahme des Kreisgesundheitsamtes. „In dieser Stellungnahme habe ich mich in der fachlichen Überzeugung bestätigt gesehen, dass eine Öffnung des Weges zu nicht kalkulierbaren Risiken im Sinne des Infektionsschutzes gegen das COVID19-Virus führen könnte. Deshalb habe ich mich in meiner Funktion als Leiter der Ordnungsbehörde und damit Gefahrenabwehrbehörde nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Verantwortung gesehen, zu entscheiden, dass der Philosophenweg auch am Montag, 31. August, für die Benutzung durch die Öffentlichkeit gesperrt bleibt.“ Darüber informierte Bürgermeister Temmen noch am Freitagabend sowohl den Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus als auch Königsteins Bürgermeister Leonhard Helm und Zoo-Direktor Dr. Thomas Kauffels.

Am Abend des 31. August beriet dann der Kronberger Magistrat als originär zuständige Gefahrenabwehrbehörde nach HSOG auf Grundlage der Stellungnahme und Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes erneut über die Frage Öffnung beziehungsweise Beibehaltung der Schließung des Philosophenwegs.

Im Ergebnis der Beratungen wurde nach Information von Bürgermeister Klaus Temmen entschieden, den Empfehlung zu folgen und den öffentlichen Philosophenweg im Bereich des Opel-Zoo Kronberg weiterhin geschlossen zu halten.

„Die Schließung des Philosophenwegs war und ist nach Einschätzung des Kreisgesundheitsamts zur Koordinierung der Besucherströme erforderlich, weil andernfalls Besucherobergrenzen des Zoos nicht einhalt- und nachprüfbar sind“, erläutert Temmen.  Die Schließung sei nach Einschätzung des Kreisgesundheitsamtes zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit durch die Bildung von Menschengruppen und damit erhöhten Übertragungsrisikos des COVID19-Virus notwendig.

Der Kronberger Bürgermeister weiter: „Die Entscheidung des Magistrats der Stadt Kronberg im Taunus erfolgte insbesondere auch im Kontext zu den vom Kreisgesundheitsamt angeführten jüngst stark gestiegenen Infektionszahlen in Hessen.“

Somit bleibe der Philosophenweg zunächst befristet bis 31. Oktober auch an Wochentagen weiterhin geschlossen. Nach Aussage Temmens als Leiter der Ordnungsbehörde und damit Gefahrenabwehrbehörde nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) wird sich der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus auch schon vor diesem Zeitpunkt mit der weiteren Notwendigkeit der Schließung des Weges beschäftigen und hierüber gegebenenfalls neu befinden, sollte sich die allgemeine Lage oder die Verordnungslage vor diesem Zeitpunkt signifikant ändern. Dies werde im engen Austausch mit dem Kreisgesundheitsamt erfolgen. (pu)



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