Resolution gegen Gesetzesinitiative des Landes „Starke Heimat Hessen“

Kronberg. – Die Kreisversammlung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Hochtaunuskreises im Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat eine Resolution gegen die Gesetzesinitiative der Hessischen Landesregierung „Starke Heimat Hessen“ verfasst. Mit dem Beschluss der Kreisversammlung und unter dem Vorsitz von Kronbergs Bürgermeister Klaus Temmen unterstützt das Gremium die Beschlussfassungen von Präsidium, Hauptausschuss und Finanzausschuss des HSGB vom 6. beziehungsweise 27. Juni und 23. August 2019 und lehnt das geplante Gesetz „Starke Heimat Hessen“ ebenfalls ab. In der Resolution wird das Land Hessen aufgefordert, die zum Jahresende 2019 auslaufende bundesgesetzliche Regelung für die erhöhte Gewerbesteuerumlage nicht durch eine neue – bereits vorliegende – Gesetzesinitiative des Landes Hessen zur Einführung einer „Heimatumlage“ zu ersetzen. Bei der erhöhten Gewerbesteuerumlage, welche die Kommunen abzuführen haben, handelt es sich um eine bundesgesetzliche Regelung, welche zum 31.12.2019 auslaufen wird. Dem Wunsch des Landes Hessen nach einer Anschlussregelung ab 2020 hat der Bundesgesetzgeber bislang nicht entsprochen. Das Land will mit seinem Programm „Starke Heimat Hessen“ daher eine eigene Regelung treffen, die der HSGB und auch die Kreisversammlung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Hochtaunuskreises im HSGB scharf verurteilen.

Die ab dem 01.01.2020 freiwerdenden Finanzmittel müssten in vollem Umfang den Kommunen zustehen, fordern die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. „Es kann nicht zu Lasten der Städte und Gemeinden gehen, dass das Land Hessen einen eigenen Weg mit einer individuellen gesetzlichen Regelung gehen will“, so der Vorsitzende der Kreisversammlung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Hochtaunuskreises im HSGB, Klaus Temmen. Die „Heimatumlage“, so Temmen, werfe verfassungsrechtliche Bedenken auf. „Die Finanzierung von Aufgaben der Gemeindeverbände mit Mitteln aus der Gewerbesteuerumlage ist nicht systemkonform und rechtlich fraglich. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die frei werdenden Mittel zu 100 Prozent den Städten und Gemeinden zu belassen, die alleine nach Paragraf 6, Absatz 1, des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) umlagepflichtig sind.“

Zudem habe das Land mit den bestehenden Umlage- und Finanzausgleichssystemen bereits ausreichende Grundlagen geschaffen, um die Aufgaben der Städte und Gemeinden solidarisch zu finanzieren und für eine interkommunal ausgleichende finanzielle Wirkung zu sorgen. Temmen: „Hierzu bedarf es keiner neuen zusätzlichen Umlage.“

Die Kreisversammlung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Hochtaunuskreises im HSGB appelliert an das Land Hessen, seine Initiative zu überdenken. „Wir erwarten vom Land Hessen eine Partnerschaft, die unsere Selbstverwaltung und Selbstverantwortung stärkt. Kommunales Geld muss an der Basis verbleiben und eigenverantwortlich sowie zielgerichtet nach den individuellen Erfordernissen, Gegebenheiten und Bedarfe der jeweiligen örtlichen Gemeinschaften eingesetzt werden.“

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Hochtaunuskreis, betont Temmen, könnten sehr wohl selbst entscheiden, wie sie ihre finanziellen Ressourcen einzusetzen haben und benötigten keine vom Land „vorgefassten Zweckbestimmungen“ über Förderprogramme oder Förderbestimmungen. Temmen: „Wir benötigen ebenso keine zusätzlichen Verwaltungswege und bürokratischen Antragsverfahren, um die vom Land genannten Ziele in eigener Verantwortung mit den nun freiwerdenden kommunalen Mittel zu erreichen.“ Durch die „Heimatumlage“ werden die Städte und Gemeinden bevormundet, ihnen zustehende Finanzmittel werden „vom Land umgeleitet“ im Sinne der Verteilungsinteressen des Landes Hessen.

Die Kreisversammlung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Hochtaunuskreises im HSGB betont, dass man „nach wie vor Partner des Landes“ bleiben wolle, jedoch mit einem „realistisch ausführbaren Recht auf kommunale Selbstverwaltung“ und insbesondere kommunale Selbstverantwortung. Temmen abschließend: „Im Sinne einer Partnerschaft auf Augenhöhe wäre darüber hinaus für die breite Akzeptanz einer Anschlussregelung eine frühzeitige Beteiligung der Kommunen an der Konzeption und dem Entscheidungsfindungsprozess sicherlich hilfreich gewesen.“ (mw)



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