SPD will Stellplatzsatzung modernisieren

Kronberg. – Die SPD hat für die kommende Sitzungsrunde der städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung einen Antrag eingebracht, der eine Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Kronberg vorsieht. Der Magistrat möge den Vorschlag zur Änderung der Stellplatzsatzung prüfen und in einer geprüften und in einer „rechtskonformen Fassung“ der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorlegen. Die SPD erklärt zu ihrem Antrag: „Die derzeit gültige Stellplatzsatzung stammt aus dem Jahr 2004 und ist damit nicht mehr zeitgemäß. Sie trägt dem sich ändernden Mobilitätsverhalten der Bürger*innen nicht Rechnung, die in der Zwischenzeit auch mehr auf das Fahrrad umsteigen. Zugleich soll in Zukunft bei Neubauten durch die Vorsehung von Vorrichtungen für Anschlüsse für Elektrofahrzeuge der geänderten Mobilität bei KFZ-Nutzern Rechnung getragen werden.“

Neue Elemente in der Satzung – Mobilitätskonzept

Als neue Elemente sieht die SPD beispielsweise das Carsharing als Maßnahme des Mobilitätsmanagements. Wenn ein qualifiziertes Konzept für Maßnahmen des Mobilitätsmanagements im Rahmen neuer Bauvorhaben vorgelegt würde, könne die Stellplatzherstellung zu maximal 30 Prozent ausgesetzt werden, erläutern die Sozialdemokraten. Die Regelung in der Stellplatzsatzung zur Anwendbarkeit eines Mobilitätskonzepts sei unverbindlich und werde an eine Einzelfallentscheidung geknüpft. „Es müssen mindestens zwei der im Leitfaden beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden“, erklären sie.

Einzelne Carsharingfahrzeuge könnten jeweils nur von einer Person genutzt werden und stellen deswegen keine Maßnahme dar, die den Stellplatzbedarf nachhaltig reduzieren kann. Ein Mobilitätskonzept, das bestimmte Anforderungen erfüllt, kann auch auf das Mobilitätsverhalten eines größeren Nutzerkreises Einfluss ausüben, erläutert die SPD. Durch Maßnahmen wie Job-/Mietertickets, Pedelec-/Lastenradverleih, Carsharing etc., die in Kombination ein Mobilitätskonzept beschreiben, würden Alternativen zum motorisierten Individualverkehr geschaffen, die eine Reduktion der Stellplatzanzahl rechtfertigen.

Ersetzungsbefugnis

Die von der Hessischen Bauordnung (HBO) neue vorgesehene Ersetzungsbefugnis (Ersatz von Stellplätzen für Pkw durch Fahrradabstellplätze) wird von 25 Prozent auf 15 Prozent reduziert. „Mit der Ersetzungsbefugnis wird der Radverkehr gefördert“, erklärt die SPD. „Der verringerte Umfang dieser Möglichkeit soll sicherstellen, dass weiterhin ausreichend Pkw-Stellplätze hergestellt werden.“

Elektromobilität

Ab einem Bedarf von 20 Stellplätzen schlägt die SPD vor, in die Satzung aufzunehmen dass ein Viertel der Stellplätze mit einer Stromzuleitung versehen werden soll. „Hierunter fallen neben Lehrrohren auch ausreichend dimensionierte Stromanschlüsse“, erläutern sie weiter. Mit der Schaffung der Grundvoraussetzungen für die Installation von Ladesäulen bei Neubauten soll zur Förderung der Elektromobilität beigetragen werden.

Teurere Installationen wie Wallboxen etc. sollen allerdings bei Bedarf durch die Nutzer selbst installiert werden.

Ziele der Satzungsmodernisierung

Zusammenfassend zählt die SPD unter Berücksichtigung des geförderten Wohnungsbaus folgende Ziele des Vorschlags der neuen Stellplatzsatzung auf: einen effizienten Umgang mit der begrenzten Ressource „Fläche“ erreichen, die Nachverdichtung erleichtern und Grünräume schützen, Kosteneinsparung bei Bauvorhaben ermöglichen, flexibel auf örtliche Gegebenheiten reagieren und verändertes Mobilitätsverhalten berücksichtigen. (mw)



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