Sperrung im Kreuzenäckerweg ab 1. Februar

Kronberg (kb) – Wegen der Herstellung eines Kanalhausanschlusses sowie weiterer Haus-Versorgungsleitungen wird es erforderlich den Kreuzenäckerweg in Höhe Haus Nr. 1 vom 1. Februar bis voraussichtlich 25. Februar, jeweils zwischen 8 und 17 Uhr für den Verkehr zu sperren. Außerhalb dieser Zeiten wird eine halbseitige Befahrbarkeit ermöglicht.



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