Sperrung Kreuzenäckerweg ab 1. Februar

Kronberg (kb) – In der Zeit vom 1. Februar bis voraussichtlich 25. Februar werden im Kreuzenäckerweg 1 umfangreiche Bauarbeiten (Kanalanschluss, Hausversorgungsleitungen etc.) vorgenommen. Dabei wird es erforderlich, den Kreuzenäckerweg in Höhe Haus Nr. 1 jeweils zwischen 8 und 17 Uhr für den Verkehr zu sperren. Außerhalb dieser Zeiten wird eine halbseitige Befahrbarkeit ermöglicht.

Da es sich beim Kreuzenäckerweg um eine Sackgasse handelt, kann während der Arbeiten keine Umleitung eingerichtet werden. Die Durchfahrt im Bereich, in dem die Arbeiten am Hauptkanal oder an den Versorgungs-Hauptleitungen durchgeführt werden, ist während des Arbeitsablaufes nicht möglich. Die Anlieger werden hierzu durch die ausführende Baufirma rechtzeitig vor Baubeginn informiert. Die Zufahrt zu den Grundstücken 1a und 3 wird nach Möglichkeit in der arbeitsfreien Zeit (nach 17 Uhr bis morgens ca. 7.30 Uhr) mittels Stahlplatten gewährleistet. Dies gilt auch für Rettungseinsätze. Während der Bautätigkeit kann die Baufirma entsprechend reagieren.

Die Baufirma Hebau GmbH aus Mainz hat der Stadt Kronberg im Taunus zugesagt, die Beeinträchtigungen für die Anlieger so gering wie möglich zu halten und steht den Anliegern mit ihrem Polier vor Ort auch für die direkte Kommunikation zur Verfügung.

Die Stadt Kronberg übermittelt betroffenen Anliegern auf Wunsch auch den telefonischen Kontakt zur Baufirma. Auskunft per E-Mail erteilt Herr Horst Uebel (h.uebel[at]kronberg[dot]de).

Wenn die Arbeiten zügig erfolgen können, können diese gegebenenfalls bereits vor Ablauf des 25. Februar abgeschlossen werden.



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