Auch Spielplätze und Sportanlagen werden geschlossen

Kronberg (kb) – Aktuelle Information der Stadt Kronberg im Zuge der Entwicklungen um Covid-19: Im Kampf gegen das Coronavirus verschärft auch das Land Hessen weiter die Maßnahmen. Dies gilt auch für die Stadt Kronberg im Taunus.

Auch in Kronberg müssen sich die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben einstellen. Ab Mittwoch, 18. März werden die Spielplätze und Sportstätten im Stadtgebiet Kronberg geschlossen. Die Stadt Kronberg im Taunus wird die Einrichtungen schließen und auch durch eine entsprechende Beschilderung auf das Nutzungsverbot hinweisen. Bei Verstößen werden Platzverweise gemäß HSGO erteilt. Bis auf Weiteres verboten werden Gottesdienste sowie Treffen von Vereinen und Busreisen.

Geschlossen werden auch viele Geschäfte. Es gilt dann nur noch eine Regelung zur Öffnung von Geschäften für die Grundversorgung. Dazu zählen Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, aber auch Poststellen, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche wird die Sonntagsverkaufsverbotsregel bis auf Weiteres grundsätzlich ausgesetzt. Damit soll die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. Handwerker und Dienstleister dürfen nach Angaben des Landes „unter bestimmten hygienischen Voraussetzung“ weiterarbeiten.

Der Beschluss des Landes sieht auch vor, dass Übernachtungsangebote nur noch zu „notwendigen“ und ausdrücklich nicht zu „touristischen“ Zwecken genutzt werden sollen.

Für Gaststätten gilt die Regelung, dass diese frühestens um 6 Uhr öffnen dürfen und um spätestens 18 Uhr schließen müssen.

Über weitere Konkretisierungen und Detailfragen wird die Stadt informieren, sobald diese durch das Land bekanntgemacht wurden.



X