Stadthalle kann unter Einhaltung von Auflagen wieder genutzt werden

Kronberg. – Die Stadt Kronberg plant die Wiederaufnahme des Betriebs in den städtischen Hallen. Dabei wird zunächst die Stadthalle am Berliner Platz ab 2. Juni wieder für öffentliche Veranstaltungen und unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen der Landesverordnung nutzbar sein. Die aktuell gültigen Vorschriften des Landes legen fest, dass 5 m² / Person vorzusehen sind, wenn die Teilnehmer sitzen. Es sind 10m²/Person vorzusehen, wenn die Teilnehmer stehen beziehungsweise sich im Raum bewegen. Demnach hat die Stadt Obergrenzen der Personenzahlen in den unterschiedlichen Räumen ermittelt. Die Anmietung der Räume kann in den Höchstgrenzen nur nach dieser Liste erfolgen. Die Liste umfasst alle städtischen Räume, die angemietet werden können.

Zunächst ist ausschließlich eine Anmietung von Räumlichkeiten in der Stadthalle möglich.

Maximalbelegungen: Festsaal mit Bühne: 74 Personen sitzend, 37 Personen stehend

Festsaal ohne Bühne: 59 Personen sitzend, 29 Personen stehend

Raum Felberg I: 26 Personen sitzend, 13 Personen stehend

Raum Feldberg II: 22 Personen sitzend, 11 Personen stehend

Raum Feldberg I+II: 48 Personen sitzend, 24 Personen stehend

Raum Fuchstanz: 17 Personen sitzend, 9 Personen stehend

Raum Herzberg: 10 Personen sitzend, 5 Personen stehend

Raum Fuchstanz+Herzberg: 27 Personen sitzend, 14 Personen stehend

Raum Kronthal: 31 Personen sitzend, 16 Personen stehend

Nebenbühne: 9 Personen sitzend, 5 Personen stehend. Personen, die nicht an einer Veranstaltung teilnehmen, ist der Zutritt in die Stadthalle untersagt. Durch Beschilderung an den Eingangstüren wird darauf hingewiesen.

In allen Verkehrswegen der Stadthalle besteht Maskenpflicht, diese dürfen erst in den gebuchten Räumen abgenommen werden, sofern dies mit dem Hygienekonzept des Veranstalters vereinbar ist. Hinweisschilder im Eingangsbereich weisen auf die grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsregeln hin. Hier wird auch ein Handdesinfektionsspender montiert, der bei Betreten zu nutzen ist.

Betrieblicher Ablauf

Von außen gesehen erfolgt der Zugang über die linke Tür (Automatiktür). Der Ausgang erfolgt (von außen gesehen) über die rechte Tür. Damit ist der Zugang für Mobilitätsbehinderte gewährleistet, beim Verlassen können die Hausmeister unterstützen. Die Drehtür bleibt geschlossen. Da eine Abtrennung für Kommende und Gehende im Foyer nicht möglich ist, besteht dort Maskenpflicht. Der Aufzug im Gebäude ist jeweils nur von einer Person zu nutzen, auch hier besteht Maskenpflicht.

Die Veranstaltungen beginnen zeitversetzt. Damit soll verhindert werden, dass sich zu viele Personen gleichzeitig im Eingangsbereich aufhalten. Im Eingangsbereich steht ein Spender mit Desinfektionsmittel. Die Besucher der Stadthalle müssen sich beim Betreten der Stadthalle die Hände desinfizieren.

Die Veranstalter werden gebeten, bei ihren Teilnehmern auf ein zügiges Verlassen der Stadthalle nach Ende der Veranstaltung hinzuwirken.

Der Zugang zur Stadthalle über die Tiefgarage bleibt geschlossen. Damit kann gewährleistet werden, dass sich in der Stadthalle nur die Personen aufhalten, die an den Veranstaltungen teilnehmen. Die WCs sind den Nutzern der Stadthalle vorbehalten. Eine öffentliche Toilette befindet sich in der Tiefgarage. In den WCs werden teilweise Kabinen und Pissoirs gesperrt.

Geöffnet bleiben:

• Damen-WC: auf jeder Seite 2 Kabinen, gesamt 4 Kabinen

• Herren-WC: 2 Kabinen und 2 Pissoirs

In den Toilettenbereichen besteht Maskenpflicht. Wenn sich mehrere Personen im WC-Raum befinden, müssen weitere Personen vor der Tür in einer Wartezone im Bereich der Garderobe warten.

Nach jeder Veranstaltung werden Tische, Stühle, Handläufe und Türklinken von den Hausmeistern desinfiziert. Aus diesem Grund muss zwischen den einzelnen Nutzungen ein Zeitfenster von 60 Minuten eingeräumt werden. Gläser, Geschirr und Besteck werden nicht ausgegeben. Die Küche bleibt gesperrt.

Der Veranstalter muss für die Nutzung des Raumes ein Hygienekonzept erstellen und bei Raumreservierung vorlegen. Die Teilnehmererfassung hat durch den Veranstalter zu erfolgen.

Reservierungen und weitere Auskünfte: E-Mail: stadthalle[at]kronberg[dot]de

Internet: www.kronberg.de > Leben und Entdecken > Veranstaltungsräume > Stadthalle



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