Tempo 30-Zone auf Teilstück der L3015

Kronberg. – Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Genehmigungsvorbehaltes seine Zustimmung zur verkehrsbehördlichen Anordnung der städtischen Ordnungsbehörde von einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h aus Lärmschutzgründen im Rahmen der Lärmaktionsplanung in Hessen auf der L3015 erteilt. „Betroffen ist das Teilstück der Landesstraße zwischen Oberurseler Straße und Gelber Weg“, informierte Bürgermeister Christoph König die Stadtverordneten im Rahmen der jüngsten Stadtparlamentssitzung in der Stadthalle. Der zuständige Straßenbaulastträger Hessen Mobil hat den Auftrag zur Umsetzung der Beschilderung. (mw)



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