Unklare Einnahmesituation in 2021 – FDP mahnt zur Ergebnissteuerung

Ohne die Sondereffekte von 29,8 Millionen Euro sind die Gewerbesteuereinnahmen um 20 Prozent gegenüber dem Plan eingebrochen, warnen die Liberalen. Foto: FDP

Kronberg. – Es wird immer deutlicher: Der Lockdown wird leider noch länger andauern. „Viele Kronberger Unternehmen stellt das vor große Herausforderungen. Die Gewinne dieser Unternehmen – und damit auch die Gewerbesteuereinnahmen – könnten deshalb in 2021 und zum Teil auch darüber hinaus einbrechen“, fürchtet FDP-Vorstandsmitglied Frank Matzen. „Da freut man sich über die Mitteilung der Verwaltung in Kronberg, dass das Haushaltsjahr 2020 mit einem Überschuss von über 6,5 Millionen Euro abschließen wird und fragt sich, wie das in diesem Krisenjahr möglich ist. Tatsächlich ist dieses Ergebnis auf einmalige Einnahmen zurückzuführen, die sich in den Folgejahren nicht wiederholen werden“, stellt er fest und führt aus: Erstens, auf eine außerordentliche Gewerbesteuernachzahlung in Höhe von brutto 23,8 Millionen Euro (beziehungsweise netto nach Umlagen von ca. 9,5 Millionen Euro); zweitens auf einen einmaligen Landeszuschuss wegen des Gewerbesteuer-Ausfalls von brutto 6 Millionen Euro (bzw. netto ca. 2,4 Millionen Euro, die Höhe der Umlage ist nicht klar) und drittens auf Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Matzen dazu: „Ohne die Sondereffekte von 29,8 Millionen Euro sind die Gewerbesteuereinnahmen um 20 Prozent gegenüber dem Plan eingebrochen. Ohne die drei genannten einmaligen und außerordentlichen Erträge würde der Jahresabschluss 2020 mit einem Verlust von mindestens 6,6 Millionen Euro abschließen.“ Matzen bemerkt dazu weiter: „Es hätte zur Klarheit beigetragen, wenn der dritte Quartalsbericht zur Haushaltslage diesen Umstand erläutert hätte, denn nur so können wir ,unvernebelt‘ von Sondereffekten auf die möglichen Entwicklungen in 2021 blicken.“ Interessant sei auch, findet er, „wie großzügig die Regeln der Gemeindehaushaltsverordnung zur Zuordnung zum außerordentlichen Ergebnis für wiederkehrende periodenfremde Aufwendungen interpretiert werden und wie eng die Auslegung der Regeln scheinbar bei der außerordentlich und periodenfremden Steuernachzahlung von 23,8 Millionen Euro ausgelegt worden sind“. Matzen resümiert: „Das geschieht wohl im Rahmen der zulässigen Ermessensspielräume, aber allein durch die Zuordnung der außerordentlichen Gewerbesteuernachzahlungen aufgrund eines betrieblichen Sondereffektes wäre das ordentliche Ergebnis bereits negativ gewesen.“

„Es ist nun schön, eine zusätzliche Rücklage von 6,6 Millionen Euro in das Jahr 2021 mitzunehmen, denn das wird ohne Sondereffekte das Jahr der Wahrheit werden, da es derzeitig noch unklar ist, ob die Steuereinnahmen in 2021 wieder auf das im Haushalt geplante Niveau kommen werden“, warnt er. Deswegen hat die FDP-Fraktion für die Sitzung der Stadtverordneten am 18. Februar 2021 den Magistrat in einem Antrag gebeten, „eine Liste möglicher ergebnishaushaltswirksamer Einsparungen mit einer Zeitangabe der jeweiligen Realisierbarkeit vorzulegen“, so Dietrich Kube, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Nur wenn diese Maßnahme frühzeitig bekannt sei, könne bei erkennbaren Abweichungen in 2021 sofort gegengesteuert werden.

Aufgrund der nicht vorhersehbaren Einnahmeentwicklung in 2022 und 2023 lehnt die FDP-Fraktion die erneute Aufstellung eines Doppelhaushaltes ab. „Natürlich ist die Aufstellung eines Doppelhaushaltes weniger aufwendig als jeweils ein Haushalt für die Jahre 2022 und 2023 zu erarbeiten“, erläutert sie. Gleichzeitig müsse aber die Frage berücksichtigt werden, ob man in diesen Jahren von stabilen Rahmenbedingungen, insbesondere was die Einnahmeseite betrifft, ausgehen könne. „Es ist nicht auszuschließen, dass wir wahrscheinlich im Laufe 2022 mit einem Nachtragshaushalt auf die Entwicklungen im Haushaltsjahr 2022 reagieren müssen, das heißt, auch der Aufwand ist schlussendlich der gleiche“, stellt Frank Matzen fest. (mw)



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