Vertrag zur deutschen Partnerschaft

Kronberg (pu) – Die Bürgermeister der beiden Städte, Wolfgang Gurke für Ballenstedt und Rudolf Möller für Kronberg, der damalige Erste Stadtrat Karsten Stahlberg, Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Wegner und Stadtverordnetenvorsteherin Gisela Bretz, unterzeichneten am 3. Oktober 1990 den Partnerschaftsvertrag. Darin heißt es im Wortlaut: „Die Stadt Ballenstedt am Harz, Kreis Quedlinburg, Sachsen-Anhalt, und die Stadt Kronberg im Taunus, Hochtaunuskreis, Hessen, kommen überein, ihre im Jahr 1988 beschlossene Partnerschaft nach Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands neu zu besiegeln. Die Bürger der Städte Ballenstedt und Kronberg wollen nach Überwindung der 40-jährigen Spaltung Deutschlands zusammenstehen und die nach dem 9. November 1989 entstandenen zahlreichen persönlichen Freundschaften pflegen und weiter vertiefen. Diese Städtepartnerschaft soll beiderseitig dazu beitragen, die Folgen der Teilung rasch zu überwinden und den weiteren freiheitlich demokratischen Aufbau in Ballenstedt zu fördern. Beiden Städten soll in der Völkerfamilie eines vereinigten Europas eine immer gesicherte Zukunft in Frieden und Freiheit beschieden sein.“



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