Vorschlagsliste für Wahlder Schöffen liegt aus

Kronberg (kb) – Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sind 28 Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Kronberg im Taunus für die Wahl der Schöffen für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31.12.2028 aufgenommen worden. Gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird die Vorschlagsliste bis einschließlich 12. Juni 2023 im Rathaus Kronberg, Katharinenstraße 7, Zimmer 9, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden dürfen oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen.



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