„Vorsorge planen“ stieß auf Interesse bei den Bürgern

Die Stiftungen Kronberger Malerkolonie und Childaid Network luden ein zum Vorsorgeabend mit dem Experten Thomas Maulbetsch.
Foto: Dr. M. Kasper

Kronberg (pf) – In der Villa Winter, deren Räume die Sammlung der Stiftung Kronberger Malerkolonie beherbergen, ging es Donnerstagabend um ernste Themen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament, Erbrecht und das 2009 geänderte Erbschaftssteuergesetz. Sensible Themen, die aber ganz offensichtlich viele Menschen beschäftigen, denn die Stuhlreihen im Erdgeschoss der Villa Winter waren bis auf den letzten Platz besetzt.

Mit Unterstützung der Stiftung Kronberger Malerkolonie hatte Dr. Martin Kasper, Gründer und ehrenamtlicher Vorstand der Königsteiner Stiftung Childaid Network, zum Vortrag „Vorsorge treffen – Zukunft gestalten“ eingeladen. Referent des Abends war Thomas Maulbetsch, Fachanwalt für Erbrecht aus dem baden-württembergischen Obrigheim, der zu den Top-Anwälten auf seinem Fachgebiet zählt. Er verstand es, anhand von treffenden Beispielen aus seiner Praxis die komplexe und teils schwierige Materie ebenso kompetent wie humorvoll und kurzweilig auf den Punkt zu bringen.

Nicht nur ältere Menschen, sondern jeder Erwachsene sollte Vorsorge treffen und einen Betreuer bevollmächtigen, der sich im Notfall um seine Angelegenheiten kümmert, gab er seinen Zuhörerinnen und Zuhörern zu bedenken. Denn ab dem 18. Lebensjahr ist jeder für sich selbst verantwortlich. Geschieht beispielsweise ein Unfall, bei dem man sich beide Arme und beide Beine bricht, muss jemand bevollmächtigt sein, die Korrespondenz mit Krankenkasse und Bank zu erledigen. Gesundheitsvorsorge, Vermögensvorsorge, Postvollmacht und Aufenthaltsbestimmung waren die Stichworte, für die jeder Vorsorge treffen sollte. Denn selbst Ehefrau oder Ehemann sind nicht automatisch befugt, Entscheidungen für den Partner oder die Partnerin zu treffen, wenn sie nicht in einer Vollmacht ausdrücklich benannt sind.

Für diese vier Vorsorgethemen, so der Fachanwalt, genügt ein Grundvertrag zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, der nicht notariell beglaubigt werden muss. Eine notarielle Form ist nur bei Immobiliengeschäften und im Handelsgewerbe nötig. Übrigens sollte jeder auch gleich einen Ersatzbevollmächtigten bestimmen, riet Maulbetsch. Denn es kann ja sein, dass im Ernstfall der Bevollmächtigte nicht da oder möglicherweise selbst von einem Unfall betroffen ist.

Beim Thema Patientenverfügung wies der Fachanwalt darauf hin, dass sie seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2016 so formuliert sein muss, dass für jeden Krankheitsfall genaue Angaben erforderlich sind. Dazu sollte man sich mit seinem Hausarzt zusammensetzen, alle Eventualitäten festlegen und ihn anschließend bitten, die Patientenverfügung zu unterschreiben, empfahl er. Allgemeine Formulierungen wie: „Ich will keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen heute nicht mehr. Auf jeden Fall gehöre „bei infauster Prognose“ hinzu. Sie bedeutet, dass der Patient im Sinne der Schulmedizin austherapiert ist. Auf auslegungsfähige Formulierungen wie: „“Wenn es mir schlecht geht...“ sollte man auf jeden Fall verzichten.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament, so ein weiterer wichtiger Ratschlag des Anwalts, sollten so aufbewahrt werden, dass Betreuer sie im Notfall sofort finden. Und der Bestattungswunsch sollte dort ebenfalls bereits vermerkt sein. Wenn die Hinterbliebenen erst bei der Testamentseröffnung erfahren, dass der Verstorbene eine Feuerbestattung wünscht, müsste der Leichnam notfalls exhumiert und eingeäschert werden. „Umgekehrt wird‘s schwieriger“, merkte Maulbetsch schmunzelnd an.

Nach einer kurzen Pause, in der sich das Publikum bei einem kleinen Imbiss und einem Getränk erfrischen und die aktuelle Ausstellung von Hans Meinke im Obergeschoss der Villa Winter anschauen konnte, ging es im zweiten Teil der Vortrags um das Testament, insbesondere das sogenannte „Berliner Testament“ für Ehepartner, bei dem bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind. So sollten sich die Ehepartner auf jeden Fall bevollmächtigen, das Testament nach dem Ableben des Ehepartners noch einmal abändern zu dürfen. Ein Testament muss handschriftlich verfasst und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Spätere handschriftliche Zusätze sind nur gültig, wenn sie ebenfalls mit Datum und Ort handschriftlich unterzeichnet sind.

Der Vortragsabend endete mit anschaulichen Beispielen, wie Hinterbliebene durch Ausnutzung aller Freibeträge für Kinder und Enkel Erbschaftssteuern sparen können. Eines aber sollten alle vermeiden, die ein Testament verfassen, riet Thomas Maulbetsch: Dass sie mit ihrem letzten Willen Erbengemeinschaften schaffen. Denn sie führten zumeist zu Streit unter den Hinterbliebenen, zu teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen und nicht selten zur Versteigerung von wertvollen Immobilien.

Auf einem Tisch lagen Informationsschriften zum Mitnehmen bereit. Wer an dem Abend verhindert war, kann sie auch nachträglich per E-Mail oder telefonisch bei Childaid Network unter info[at]childaid[dot]net oder unter 06174-2597939 anfordern.



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