Waldschwimmbad öffnet zum Beginn der hessischen Sommerferien

Kronberg. – Das Land Hessen hat am 10. Juni erklärt, dass Schwimmbäder in Hessen wieder mit dem 15. Juni und unter entsprechenden Hygiene- und Abstandsregelungen geöffnet haben dürfen. „Das Land hat dabei den Kommunen die Entscheidung überlassen, ob und gegenenfalls ab wann diese ihre Schwimmbäder öffnen“, so die Information aus dem Rathaus. Die Stadt Kronberg teilt mit, dass sie die Öffnung des Kronberger Waldschwimmbads beabsichtigt und sich dazu in der kommenden Woche noch mit den anderen Kommunen im Hochtaunuskreis abstimmen wird.

Wie Erster Stadtrat Robert Siedler (parteilos) erklärt, soll die Öffnung des Kronberger Waldschwimmbads zum Beginn der hessischen Sommerferien, Samstag, 4. Juli, erfolgen. Bedingung sei, dass bis dahin alle noch erforderlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Siedler: „Es gilt eine Reihe von Auflagen und Regeln zu beachten, von der Hygiene bis zur Zulassungsbeschränkung. Auch müssen wir die neue Verordnung des Landes und mögliche Auslegungshinweise berücksichtigen und diese auf unser bereits in den vergangenen Wochen erarbeitetes Konzept für die Schwimmbadöffnung abstimmen.“

Derzeit installiert die Stadt Kronberg auch ein neues Kassensystem mit Online-Bestellfunktion, was ebenfalls Voraussetzung für die eingeschränkte Schwimmbadöffnung ist. Da aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Einschränkungen ausschließlich Einzeltickets und zu verschiedenen Zeitfenstern erworben werden können, bedarf es zudem einer Änderung der Gebührensatzung für das Waldschwimmbad zur Saison 2020. Diese muss von der Stadtverordnetenversammlung in deren Sitzung am 25. Juni beschlossen und anschließend öffentlich bekannt gemacht werden, damit sie ordnungsgemäß in Kraft treten kann.

Alle weiteren Informationen und Bedingungen, unter anderem zum Ablauf des Kartenerwerbs und den Regeln während des geplanten Schwimmbadbetriebs, wird die Stadt noch rechtzeitig mitteilen. (mw)



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