Kronberg (pu) – Wegen kurzfristig vor der Mai-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung aus dem Fraktionskreis geäußerter Verständigungsprobleme zur Beschlussvorlage des Magistrats der Stadt Kronberg zum „Nachhaltigen Mobilitätskonzept“ war der Punkt von der Tagesordnung genommen und in die nachfolgende Sitzungsrunde geschoben worden. In der Zwischenzeit wurde nach den Worten von Erstem Stadtrat Heiko Wolf (parteilos) in der jüngsten Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) bei den Formulierungen „nachgeschärft“. „Ich hoffe, wir haben gründlicher gearbeitet und bitte um Zustimmung“, warb er um mehrheitliche Empfehlung der Mitglieder. Von Seiten der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und Unabhängiger Bürgergemeinschaft (UBG) gab es insgesamt sechsstimmiges grünes Licht samt Lob für die laut Ausschussvorsitzendem Udo Keil (Bündnis90/Die Grünen) „immense Arbeit“, die ganze Reihe vorgestellter Zwischenstandsberichte und die durchgeführten Bürgerbeteiligungen. Dem stehen drei Gegenstimmen der Fraktionen der Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB) und der FDP gegenüber. In ihrer Begründung zur ablehnenden Haltung sprach Dr. Heide-Margaret Esen-Baur (KfB) von einer „Zumutung“ über das von der Verwaltung vorgelegte 300-seitige Werk abstimmen zu sollen. Ihrer Meinung nach käme einzig eine Kenntnisnahme in Frage. FDP-Fraktionschef Holger Grupe bescheinigte zwar, dass man aus dem „sehr ausführlichen Dokument sehr viel machen kann“, es seien jedoch einige Begriffe, an denen sich die FDP reibe.
Ergänzte abzustimmende Version
Nichtsdestotrotz wird die Stadtverordnetenversammlung am 4. Juli das entsprechend den europäischen Leitlinien für nachhaltige urbane Mobilitätsplanung (SUMP) erstellte gesamtstädtische, nachhaltige Mobilitätskonzept mit großer Wahrscheinlichkeit beschließen. Das beinhaltet insbesondere die im umfangreichen Beteiligungsverfahren entwickelten Leitziele für die zukünftige Mobilität in Kronberg im Taunus sowie die vier Konzeptpläne mit den Handlungsschwerpunkten Fußverkehr, Radverkehr, KFZ-Verkehr und ÖPNV. Die Umsetzung der unter „Maßnahmensteckbriefe“ formulierten Einzelmaßnahmen und die dazugehörigen Umsetzungsstrategien sind dagegen nicht Bestandteil dieses Beschlusses. Ausgangspunkt ist der aus dem April 2022 datierende Auftrag der Stadtverordnetenversammlung zur Erstellung eines nachhaltigen, gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts für die Stadt Kronberg im Taunus (Drucksachennummer 5076/2021).
Definierter Planungsprozess
Dieses folgt einem strategischen und integrativen Planungsprozess, um sich mit den Herausforderungen von Mobilität und Verkehr effektiv auseinanderzusetzen. Das Kernziel besteht darin, Erreichbarkeit und Lebensqualität zu verbessern, indem eine Verlagerung hin zu einer nachhaltigen Mobilität erzielt wird. Das Mobilitätskonzept baut auf bewährten Planungsansätzen auf, integriert die Maßnahmen vorhandener Konzepte, wie das Radverkehrskonzept des Hochtaunuskreises, das Klimaschutzkonzept sowie dem Nahmobilitätsplan und berücksichtigt in besonderem Maße Beteiligungs-, Zusammenarbeits- und Evaluationsprinzipien. Der Planungsprozess des nachhaltigen Mobilitätskonzeptes wurde unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie politischer Mandatsträger und in enger Abstimmung mit dem Fachzentrum für „Nachhaltige Mobilitätsplanung“ des Landes Hessen entwickelt. Die Öffentlichkeit konnte sich zusätzlich über den Fortgang des Prozesses über die Homepage der Stadt informieren. Zudem wurden den Stadtverordneten regelmäßig die Zwischenergebnisse und der Fortschritt des Prozesses (zum Beispiel im Rahmen der ASU-Sitzungen und Magistratsinformationsveranstaltungen) vorgestellt, um somit bereits im Prozess die Möglichkeit der Diskussion zu eröffnen und dies mit in das nachhaltige Mobilitätskonzept einfließen zu lassen.
Leitziele
• Die Stadt Kronberg im Taunus fördert und unterstützt eine nachhaltige und sichere Mobilität innerhalb des Stadtgebiets sowie ins Umland.
• Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden ist von höchster Bedeutung. Das Mobilitäts- und Verkehrssystem in Kronberg zeichnet sich durch Gerechtigkeit (zum Beispiel Flächengerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit) unter den Verkehrsarten aus.
• Der ÖPNV stellt das Rückgrat eines attraktiven Umweltverbundes dar. Ein hochwertiges Linien- und Fahrtenangebot bietet eine hohe Qualität und dient der Mobilitätssicherung. Flexible Mobilitätsangebote (OnDemand, Sharing-Angebote) können bedarfsgerecht digital gebucht und bezahlt werden und ergänzen somit das klassische ÖV-Angebot.
• Hochwertige, barrierefrei ausgestaltete Fußverkehrsanlagen fördern das Zufußgehen auf kurzen Wegen. Ein dichtes, durchgängiges Radverkehrsnetz mit komfortablen und verkehrssicheren Radverkehrsanlagen trägt zur Nutzung des Fahrrads bei. Radfahrende werden als gleichwertige Verkehrsteilnehmende respektiert.
Konzeptpläne
In den vier Konzeptplänen sind die Handlungsschwerpunkte für die Verkehrsmittel Fußverkehr, Radverkehr, Kfz-Verkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr inklusive der Verknüpfungspunkte grafisch zusammengefasst dargestellt. Sie stellen einen Idealzustand für die Zukunft dar und verorten die Handlungsschwerpunkte mit vergleichbaren Zielen.
Umsetzung der Einzelmaßnahmen
Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist es notwendig, bestehende Flächenkonkurrenzen abzuwägen, Prioritäten festzulegen und ortsspezifische Lösungen zu entwickeln. Hierfür ist jeweils eine vertiefende Betrachtung und Planung der Einzelmaßnahmen erforderlich, die im Rahmen eines strategischen, gesamtstädtischen Konzeptes so nicht abgebildet werden kann. Die Umsetzung von Maßnahmenbündeln oder von Einzelmaßnahmen kann erst durch einen gesonderten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen erfolgen.
Ausblick und weitere Schritte
• Das nachhaltige Mobilitätskonzept ist als zukünftige Handlungsempfehlung für die Weiterentwicklung der Mobilität in Kronberg zu verstehen und soll bei allen zukünftigen Planung Berücksichtigung finden.
• Für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen werden auch weiterhin entsprechende Gremienbeschlüsse sowie die Bereitstellung von finanziellen Mitteln erforderlich.
• Das nachhaltige Mobilitätskonzept beinhaltet ein Evaluations- und Monitoringkonzept. Diese gewährleisten einen dynamischen Planungsprozess und ermöglichen die Fortschreibung sowie die Anpassung der Maßnahmen innerhalb des gesetzten Rahmens.
• Die Geschwindigkeit der Umsetzung der Maßnahmen ist an die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen gekoppelt. Das Land Hessen entwickelt derzeit die Fördermöglichkeit einer Personalstelle zur Umsetzung der Maßnahmen. Für die Zuwendung der Fördermittel ist der Beschluss eines entsprechend den Leitlinien erstellten, nachhaltigen Mobilitätskonzeptes sowie die beschlossene Umsetzung der enthaltenen Maßnahmen Voraussetzung. Mehr zu diesem Thema auch auf der städtischen Internetseite.