Leserbrief

Unser Leserin Karin Vogelsang, Sodener Straße, Kronberg, schreibt zum Roten Hang unter der Überschrift „Antwort auf die Bitte Monitoring mit der Denkmalschutzbehörde durch den Bürgermeister“ Folgendes
:

Frau Fröhlich, FDP, hatte eine solche Hilfe während des Wahlkampfes angeboten. Dann sollte sie es auch tun. Bürger beim Denkmalschutz zu begleiten, gehört nicht zu der Verantwortung oder Bezahlung einer Verwaltung. Dafür wird die Denkmalschutzbehörde in Wiesbaden bezahlt und ist top. Nur dahin sollten Sie sich wenden und Ihr Feindbild überdenken. Die Denkmalschutzbehörde ist Ihr Helfer, nicht Ihr Verbieter. Beispiel, oft passiert: Eigentümer bauen Kunststoff-Fenster in ihr denkmalgeschütztes Haus. Selten weiß ein Handwerker, dass sich die Bausubstanz z.B. aus Backstein, Lehm, Ziegel nicht mit Kunststoff verbindet. Entsprechend gibt es neue Kältebrücken im Raum. Und der Eigentümer versteht nicht, warum es im Zimmer kälter ist: Auf solche Punkte weist Sie die Behörde hin und erspart Ihnen Ausgaben. Nicht alles geht in Verbindung mit den alten Baustoffen oder Formen. Nach 20-jähriger Erfahrung im Denkmalschutz mit hohem Respekt, was die Mitarbeiter der Verwaltung und unsere Bürgermeister leisten, erlaube ich mir diesen Hinweis.

Alle Eingriffe, die Sie als Eigentümer bis zum Datum des Denkmalschutzbeginns vor-

genommen haben, können bleiben. Nur das, was Sie nach der Erklärung zum Denkmalschutz geändert haben, sollten Sie gemeinsam als Eigentümer einzeln mit der Landesdenkmalschutzbehörde in Wiesbaden besprechen. Es hat sich viel geändert, z.B. hieß es früher bei Heizungsanlagen: „Denkmalschutz geht vor Mieterrecht“ (auf ausreichende Wärmeleistungen). Heute gibt es neue Materialien, die sich gut mit der alten Bausubstanz verbinden. Die Denkmalschutzbehörde hilft Ihnen. Sie finden gemeinsame Lösungen.

Und das sollten Sie je Haus zunächst einzeln angehen. Jedes Haus hat eine andere Lage und Lichtwinkel.

Ich wünsche Ihnen Erfolg. Aber die Zeit müssen Sie selbst aufbringen. Die Verwaltung oder unser Bürgermeister und Erster Stadtrat sind keine kostenlosen Bediensteten für Bürger.



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