Leserbrief

Unser Leser Markus Trusheim, Schönberger Straße, schreibt uns zum Thema „Gefährlicher Schulweg“ Folgendes: Morgens, 7.30 Uhr in Oberhöchstadt. Etwa 100 Kinder unter 10 Jahren stapfen mit schwerem Schulranzen die Kirchgasse hinauf, teilweise in Begleitung von Geschwisterkindern auf dem Weg zum Kindergarten und Muttis mit Kinderwagen. Zurzeit ist der Schulberg wie schon letzten Herbst und Winter ein gefährliches Pflaster. Zum Teil geht es durch knöcheltiefes nasses Laub, im Winter über Schnee und Eis. Leider ignorieren viele Anwohner ihre Gehwegreinigungspflicht. Die Straßenreinigungsordnung der Stadt Kronberg ist hier eindeutig. Die Gehwegreinigungspflicht liegt bei den Anwohnern, auch wenn das Grundstück „durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen, eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der Fahrbahn getrennt ist, auch wenn solche Flächen im öffentlichen Eigentum stehen, unabhängig davon, ob und mit welcher Länge es mit Vorder-, Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt“ (Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Kronberg). Das Ordnungsamt der Stadt Kronberg hat auf Anfrage von Eltern schriftlich mitgeteilt, dass auch in der Kirchgasse keine Ausnahmeregeln gelten, auch eine Regelung, nach der die Anwohner der gegenüberliegenden Häuser abwechselnd in der Pflicht sind, besteht nicht. Die Anwohner der Kirchgasse wurden seitens der Stadt Kronberg bereits im letzten Jahr sowohl schriftlich als auch persönlich auf ihre Versäumnisse hingewiesen. Auch in diesem Jahr haben Mitarbeiter des Ordnungsamtes wiederholt die Anwohner ermahnt, den Gehweg zu reinigen – leider größtenteils ohne Erfolg. Auch ein Schreiben des Schulelternbeirats mit der Bitte, an die Sicherheit der Kinder zu denken, blieb bisher ohne Reaktion. Auch in den Nachmittags- und Abendstunden ist die Kirchgasse ein Gefahrenpunkt. Kinder laufen von der Schule, dem Betreuungszentrum oder aus der Sporthalle nach Hause und bergab wird es noch rutschiger. Senioren kämpfen sich zur abendlichen Sportstunde in die Schöne Aussicht, alle über die nicht gereinigte Kirchgasse. Wie soll es weitergehen? Muss sich erst jemand ernsthaft verletzen, bis die Anwohner reagieren? Muss es zu einer Schadensersatzklage mit Schmerzensgeld und Co. kommen?



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