Bebauungsplan Alt Niederhofheim und Veränderungssperre

Aufgrund verschiedener Anfragen möglicher Kaufinteressenten im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans wurde klar, dass städtebaulich Handlungsbedarf besteht, so hieß es in der Vorlage des Gemeindevorstands zur Aufstellung des Bebauungsplans Alt Niederhofheim West.

Innerhalb des vorgesehenen Geltungsbereichs sei noch eine klare städtebauliche Struktur ablesbar, welche in erster Linie durch eine Hofstruktur mit großzügig rückwärtig gelegenen Gartenbereichen gekennzeichnet ist.

Will man diese Struktur erhalten und das schrittweise Vordringen der Bebauung in diese Gartenbereiche unterbinden, sei die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

Um zu verhindern, dass in dem im Bebauungsplan „Alt Niederhofheim West“ dargestellten Bereich bis zur Rechtskraft desselben gravierende Baumaßnahmen durchgeführt werden, sollte für diesen Bereich nun eine Veränderungssperre erlassen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde bereits vor sechs Monaten beschlossen, allerdings waren damals zwei Gemeindevertreter anwesend, die aus Befangenheitsgründen ausgeschlossen werden mussten. Daher musste die Beschlussfassung wiederholt werden. Nach Verweis und Diskussion im Bau- und Planungsausschuss (BPU) wurde sowohl der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ohne die Stimmen der FWG) sowie die Veränderungssperre (einstimmig) nun gemäß eines neuen, erweiterten Vorschlags für das zu überplanende Gebiet beschlossen.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre kann nun während der üblichen Dienststunden beim Bauamt der Gemeinde Liederbach eingesehen werden. Die öffentliche Auslage des Bebauungsplanentwurfs erfolgt allerdings erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.



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