Ehemaliges Flüchtlingswohnheim: Umwandlung in Wohnungen

Nach Beratung im Bauausschuss und einer Sitzung der Fraktionsvorsitzenden wurde von der Gemeinde Liederbach in der letzten Gemeindevertretersitzung die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/84 „Park Oberliederbach“ beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll für den Geltungsbereich des Flurstücks Nr. 31/2 anstelle der Sondergebietsnutzung eine Nutzung als Wohngebiet ermöglicht werden.

Wie bereits berichtet, gehört das Gebäude dem Main-Taunus-Kreis und diente zur Unterbringung von Flüchtlingen. Durch ein Feuer im Februar 2017 wurde das Gebäude stark in Mitleidenschaft gezogen. Ziel der Planung ist eine Neubebauung für Wohnnutzungen und soziale Einrichtung, gegebenenfalls auch gewerbliche Nutzungen, zum Beispiel in Form von Werk- und Arbeitsstätten betreuter Wohnformen.

Die zweite Änderung des Bebauungsplans umfasst nicht nur die Änderung der Art der baulichen Nutzung sondern auch eine Anpassung der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl an den Bestand. Im Bebauungsplan ist derzeit eine dreigeschossige Bebauung im südlichen und eine sechsgeschossige Bebauung im nördlichen Teil festgelegt. Ziel ist, eine Neubebauung zu ermöglichen, die insgesamt über eine geringere und mit dem baulichen Umfeld verträglichere Höhenentwicklung verfügt. Der damit verbundene Flächenverlust soll durch eine bauliche Erweiterung im Norden kompensiert werden.

Zulässig im Wohngebiet sind Wohngebäude, der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank-und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Als Ausnahme zulässig sind Anlagen für Verwaltungen und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe.

Die zulässigen Ausnutzungen orientieren sich an der Bestandsbebauung. Die Obergrenze der Grundflächenzahl muss daher gegenüber dem derzeit rechtsgültigen Bebauungsplan von 1,2 auf 1,6 erhöht werden. Bezüglich der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse wird die maximale Obergrenze auf vier Vollgeschosse begrenzt. Im Vergleich zum Bestand verringert sich die Geschosszahl im nördlichen Bereich um zwei Vollgeschosse, im westlichen Bereich erhöht sie sich dagegen um ein Vollgeschoss, so dass sich ein neues Gebäude besser in den baulichen Bestand integriert. Die Zahl der Vollgeschosse sowie die angegebenen Werte der Grundflächen- und der Geschossflächenzahlen sind jeweils als Höchstgrenze festgesetzt.

Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe beträgt 16 Meter. Maßgebend für die Festlegung sind die den Erschließungsstraßen zugewandten Fassadenhöhen. Die Anzahl der Stellplätze wird erhöht. Im Falle einer Neubebauung empfiehlt es sich, zudem Stellplätze in Tiefgaragen zu errichten.

Zur Reduzierung des Regenwasserabflusses sowie aus gestalterischen und ökologischen Gründen wird jedoch festgesetzt, dass Dächer von Gebäuden und Tiefgaragen zu begrünen sind.

Roland Volz (SPD) meinte dazu, dass der Planbereich ein sensibles Gebiet sei. Der Bau werde – entgegen der ursprünglichen Absicht – im Bereich des bisher zweigeschossigen Gebäudes um sieben Meter erhöht. Er stellte daher den Änderungsantrag, die überbaubare Fläche nicht zu erweitern, sondern die überplanten Flächen des gültigen Bebauungsplanes beizubehalten sowie die Gebäudehöhen der derzeit bestehenden Gebäude nicht zu überschreiten und in den Änderungsentwurf zu übernehmen. Beide Anträge wurden abgelehnt.

Der dritte Änderungsantrag besagte, dass im Planentwurf die Versickerung des Niederschlags der Dachflächen, die damit zum Erhalt des lokalen Wasserhaushalts und zur Grundwasserneubildung beitragen, festgelegt werden sollte. Die Versickerung könne über Rigolen oder Versickerungsschächte erfolgen. Diesem Antrag wurde zugestimmt.

Andreas Müller (Grüne) meinte dazu, der Bebauungsplan sei gegenüber der ursprünglichen Planung wesentlich geändert worden. Der Bau sei bereits deutlich niedriger geworden. Die meisten Änderungswünsche seien berücksichtigt worden. Er hob hervor, dass die Cronstettenstiftung, die das Areal gerne erwerben und hier Wohnungen bauen möchte, langfristig denke und standortgerechte Mieten verlange. Da die Dachflächen begrünt werden sollen, gäbe es auch kein Wasserproblem.

Julio Martinez (SPD-Fraktionschef) meinte, die Fraktionen hätten es sich nicht leicht gemacht, in seiner Fraktion gebe es darüber hinaus auch keine einheitliche Meinung. Deswegen stimme die SPD auch nicht als Fraktion ab. Vom Projekt seien aber alle überzeugt, denn das Objekt passe gut zu Liederbach. Um aber eine geschlossene Riegelbebauung auszuschließen, stellte er einen weiteren Änderungsantrag: In der Fassade zur Straße Alt-Oberliederbach soll die Fassade optisch unterbrochen werden. Diese optische Unterbrechung kann entweder durch eine Glasfassade, einen offenen Durchgang oder Arkaden realisiert werden. Dieser Antrag wurde (einstimmig mit einer Enthaltung) angenommen. Damit will man einen „Riesenklotz“ mit verbautem Blick auf den Park vermeiden. Bürgermeisterin Eva Söllner wies nochmals darauf hin, dass die Ausnutzungskennziffern gegenüber dem ersten Änderungsvorschlag unverändert geblieben sind, so dass die Vergrößerung des Baufensters gegenüber dem ersten Entwurfsvorschlag lediglich eine Verschiebung des Baukörpers ermöglicht, aber keine Vergrößerung der überbaubaren Fläche bedeutet.



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