Förderfähiger Wohnungsbau

(ds). In einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen der Gemeindevertreter wurde eine Leitlinie zu förderfähigem Wohnungsbau verabschiedet.

Da die Gemeinde nicht im Besitz größerer Flächen zur Entwicklung sei, sollten auch private Flächen für neue Wohnungen im Segment des förderfähigen Wohnungsbaus in Betracht gezogen werden. Ziel der Leitlinie ist die Festsetzung von Flächen in Bebauungsplänen, auf denen Vorhaben hinsichtlich ihres Zuschnitts und ihrer Ausstattung so zu errichten sind, dass ihre Förderung mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus möglich ist.

Die Festsetzung zielt auf die bauliche Voraussetzung für eine soziale Wohnraumförderung, nicht auf den verpflichtenden Bau von Sozialwohnungen. Die Quote von 30 Prozent fördert eine wünschenswerte Durchmischung von Wohngebieten. Der Beschlussvorschlag lautete, das künftig soweit möglich nach der Leitlinie verfahren solle, dass gemäß Baugesetzbuch mindestens 30 Prozent der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau als förderfähiger Wohnungsbau zu entrichten sind.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.



X