Barth: Kommunen nicht alleine lassen

Hochtaunus (how). Seit dem 1. April haben fast alle Kommunen im Hochtaunuskreis die Kita-Gebühren ausgesetzt, einige wenige planen noch, nachzuziehen. Auch für die Kindertagespflege hat der Kreis mit seiner zuständigen Dezernentin Katrin Hechler die Aussetzung der Gebühren für die Eltern beschlossen.

„Auf diese Weise übernehmen die Städte und Gemeinden sowie der Kreis die Verantwortung, Familien in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie nicht noch zusätzlich zu belasten, zudem ja bis auf in Ausnahmefällen auch keine Betreuung mehr stattfindet.“ Die SPD-Landtagsabgeordnete Elke Barth bedankt sich bei den verantwortlichen Kommunalpolitikern für die Entscheidung. „Und es ist auch gut, dass es hier eine fast einheitliche Linie unter den Kommunen in unserem Kreis gibt“, lobt die Abgeordnete.

Was aber nicht passieren darf, so Barth, dass die Kommunen die Kosten alleine tragen. Hier müsse sich das Land zwingend beteiligen und eine Art Ausfallbürgschaft übernehmen. Schließlich seien die Kommunen im Zuge der Corona-Krise schon genug gebeutelt: „So haben sie schon jetzt herbe Verluste durch die Herabsetzungen der Gewerbesteuervorauszahlungen, ganz zu schweigen von den erwartbaren Verlusten am Jahresende. Auch die Rückgänge bei der Einkommensteuer, nutzungsabhängigen Gebühren oder Eintrittsgeldern sowie steigende Sozialkosten werden die kommunalen Haushalte gehörig durcheinanderwirbeln. Spätestens sobald die Parlamente wieder regulär tagen, werden wir uns alle mit Nachtragshaushalten zu beschäftigen haben“, sagt Barth.

Aus allen Hochtaunuskommunen und auch aus allen Parteien wie die Abgeordnete betont, wurde daher deutlich die Forderung artikuliert, dass sich das Land an den Verlusten aus den Kitagebühren auf jeden Fall beteiligen müsse. Die Kommunen rechnen fest damit. „Deshalb werde ich mich gemeinsam mit meiner SPD-Fraktion im Hessischen Landtag dafür stark machen, dass das Land die Kommunen im Hochtaunuskreis und darüber hinaus mit dem Ausfall der Kita-Gebühren nicht allein lässt. Denn die Kosten laufen weiter, der größte Teil des Personals arbeite auch noch, gebe per Internet den Eltern und Kindern regelmäßig Hilfestellung und Anregungen für Beschäftigungen zu Hause, arbeite in der Notbetreuung oder in anderen Verwaltungs-Bereichen, betont die Politikerin. „Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz haben schon jetzt Rettungspakete für ihre Kommunen geschnürt.“

„Anders als die Landtagsabgeordnete Elke Barth, bin ich der Auffassung, dass die Kommunen erstmal selbst entscheiden müssen, ob und wie sie Gebühren erlassen. Hier gilt immer zuerst die kommunale Selbstverwaltung“, meint hingegen der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Stefan Naas. Als Antwort auf die Mitteilung seiner Kollegin Elke Barth unterstreicht er, er finde es nicht hilfreich, wenn sofort nach dem Land gerufen wird und eine Ausfallbürgschaft gefordert werde: „Hier wiederholt die Kollegin Barth nur eine alte Forderung auf die Abschaffung der Kita-Gebühren, die sie im Zuge der Coronakrise neu vermarkten will.“

Für den ehemaligen Steinbacher Bürgermeister ist der Verzicht auf die Kita-Gebühren in vielen hessischen Kommunen ein Gewinn für die Betroffenen, jedoch könne dies keine Selbstverständlichkeit sein. Es gelte auch hier, dass jede Kommune für sich entscheiden kann und muss. „Bund, Land und Kommunen stehen zurzeit vor großen Herausforderungen und starken Steuerausfällen. Es ist nicht an der Zeit, für jeden kommunalen Ausfall ein Sonderprogramm zu fordern. Wenn die Auswirkungen der Coronakrise bezifferbarer sind, ist genug Zeit, um generell die Finanzbeziehung zwischen Kommunen und Land in den Blick zu nehmen. Ich stimme Frau Barth in einem zu: Die hessischen Kommunen sind bisher unterfinanziert. Hier muss man allerdings langfristig dran arbeiten“, so Naas abschließend.

Die Oberurseler FDP-Vorsitzende Katja Adler hält es für unabdingbar, dass „Bürger, Unternehmern, auch Städte, Gemeinden und das Land in einen Dialog eintreten, wer was stemmen kann. „Wir begrüßen die Entscheidung der Verwaltung sehr, auf den Einzug der Essensbeiträge zu verzichten und auch die Betreuungsgebühren zunächst nicht einzuziehen.“ Auf die Beiträge für die Betreuung der Kinder werde jedoch seitens der Stadt formal nicht verzichtet. Die Satzung gebe das nicht her. Wie in anderen Kommunen werde die Gebühr zunächst gestundet. Erst nach Wiedereröffnung der Betreuungseinrichtungen soll entschieden werden, wie das endgültig gelöst wird. „Oberursel darf die aus der Krise entstehenden Kosten nicht alleine tragen müssen. Ich sehe hier das Land in der Pflicht“, so Adler.



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