Beschluss über Vorentwurf zum Gefahrenabwehrzentrum

Oberursel (ow). Am Donnerstag, 12. Dezember, entscheidet das Stadtparlament über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“. Der erforderliche Neubau der Wehr „Oberursel Mitte“ und die Entwicklung zu einem Gefahrenabwehrzentrum (GAZ) wurde von den städtischen Gremien im Rahmen des Bedarfs- und Entwicklungsplanes (BEP) aus dem Jahr 2009 beschlossen.

Im März 2017 hat das Stadtparlament beschlossen, den Standort an der Lahnstraße im Bereich der bestehenden Kleingärten für den Neubau des Gefahrenabwehrzentrums Oberursel zu entwickeln. Im Februar dieses Jahres wurde der Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplans gefasst. Die Erschließung für die Einsatzkräfte soll über eine Zufahrt von der Dornbachstraße gesichert werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von rund 2,9 Hektar, die geplante Fläche des GAZ beträgt etwa 1,3 Hektar.

Interfraktionelle Arbeitsgruppe

Der Vorlage zum Einleitungsbeschluss wurde auf Grundlage der Machbarkeitsstudie ein erster Entwurf des Lageplans mit der Verteilung der Gebäude sowie der Zu- und Ausfahrten beigefügt. Aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden Kostenrahmens wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit Unterstützung eines Fachbüros zum Ziel gesetzt hat, mögliche Kostenreduzierungen durch eine Überprüfung der Bedarfs- und Flächenermittlung sowie des Raumprogramms zu ermitteln. Diese Arbeitsgruppe hat bereits getagt und sich dafür ausgesprochen, dass das Bebauungsplanverfahren mit der Erarbeitung des Vorentwurfs weitergeführt werden soll, um das Verfahren nicht zu verzögern.

Zur Lage des Baufensters in Bezug auf die Freihaltezone zur Abfahrt der A661/ B455 haben ebenso wie zur Lage der Aus- und Einfahrt für die Einsatzfahrzeuge bereits konstruktive Gespräche mit HessenMobil stattgefunden. Grundlage für die Abstimmung war eine Verkehrsuntersuchung, die neben dem Erschließungskonzept für Einsatzkräfte, Einsatzfahrzeuge und Besucher auch die Auswirkungen auf den Rückstau auf der Lahnstraße durch ausfahrende Einsatzfahrzeuge behandelt. Mit dem Vorentwurf sollen auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung einer Fuß- und Radwegeverbindung geschaffen werden.

Zulässig sind maximal drei Vollgeschosse. Es wird davon ausgegangen, dass diese Dreigeschossigkeit nicht bei allen Gebäudeteilen erreicht wird. Die maximale Gebäudehöhe wird zum Entwurf des Bebauungsplans konkretisiert. Hintergrund ist, dass noch kein abschließender Hochbauentwurf vorliegt.

Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren einschließlich der erforderlichen Gutachten trägt die Stadt, die Kosten für den Bau der neuen Erschließungsanlage und des Gefahrenabwehrzentrums die Stadt zusammen mit dem BSO. Eine genaue Kostenschätzung für die baulichen Anlagen kann erst nach Vorlage konkreter Baupläne vorgelegt werden. Eine Gegenfinanzierung soll durch zu erwartende Zuschüsse und durch die Verwertung der bisher von der Feuerwehr Oberursel-Mitte genutzten Fläche sowie angrenzender städtischer Grundstücke erfolgen. Eine erneute Anwohnerversammlung ist für das erste Halbjahr 2020 geplant, sobald neue Informationen zur Bebauung vorliegen.



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