Beschwerden über Bettler

Oberursel (ow). Wie in anderen Städten auch sind in der Vorweihnachtszeit zahlreiche bettelnde Personen in der Innenstadt anzutreffen. Da sich immer wieder Bürger beim städtischen Geschäftsbereich Einwohnerservice, Ordnung und Sicherheit darüber beschweren, teilt die Stadt mit, dass die Stadtpolizei bei ihren Streifengängen das Thema besonders im Blick habe.

Das sogenannte „stille Betteln“ könne in der Regel nicht untersagt werden. Verboten sei es, „aggressiv zu betteln“, worunter das nachdrückliche oder hartnäckige Ansprechen von Personen verstanden wird, oder sich beim Betteln so zu verhalten, dass eine Vielzahl von Fußgängern bettelnden Personen ausweichen muss. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die „Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Oberursel (Taunus) über aggressives und organisiertes Betteln, wildes Zelten und Nächtigen, Lärmbelästigung durch Straßenmusik sowie wildes Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen“, im Internet abrufbar unter www.oberursel.de/pdf-pool/stadtrecht/gefahrenabwehrverordnung.pdf

Die Stadt vermutet, dass einige der bettelnden Personen Mitglieder einer Organisation sind, der sie möglicherweise einen Großteil des Bettelerlöses abliefern müssen. Nachweisen lasse sich dies nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand und verbunden mit der Gefahr, dass eine andere Organisation in Oberursel tätig wird, deren Bettler dann in der Innenstadt eingesetzt werden.

Eine wirksame Maßnahme gegen diese Form der Bettelei, bei der der Bettelerlös vermutlich nicht der Linderung einer individuellen, materiellen Notlage dient, hätten die Bürger selbst in der Hand, heißt es in der städtischen Mitteilung: „Durch Zurückhaltung beim Geben wird der Standort Oberursel zum Betteln für diesen Personenkreis weniger lukrativ.“



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