BSO räumt Hauptverkehrsstraßen

Oberursel (ow). Ein hohes Maß an Mobilität auch im Winter in der Stadt und in den Stadtteilen zu gewährleisten, ist Aufgabe des kommunalen Winterdiensts. Dauer und Intensität der Schnee- und Frostperioden sind nicht planbar und nur begrenzt voraussehbar. Daher muss der BSO als kommunaler Eigenbetrieb sehr gut vorbereitet sein, um flexibel reagieren zu können. Das betrifft die Personalplanung genauso wie die Vorratsmengeneinlagerungen an Streusalz und abstumpfenden Streumitteln sowie den einsatzbereiten Fuhrpark.

Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt sind grundsätzlich alle Grundstückseigentümer verpflichtet, die angrenzenden Gehwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Dies gilt auch in Bereichen, in denen die Gehwege niveaugleich ausgebaut und nur optisch – etwa durch andere Pflasterfarben – von den Fahrbahnen abgesetzt sind. Dort sind die anteiligen Gehwegbereiche freizuhalten. Bei Schneefall sind in der Zeit von 7 bis 20 Uhr vor den Grundstücken die Gehwege, Überwege und Plätze in einer Breite von 1,50 Meter vom Schnee zu räumen, soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen.

Wer zur Miete wohnt, sollte beachten, dass diese Räum- und Streupflichten üblicherweise vom Vermieter auf den Mieter übertragen werden und dann von diesem zu erfüllen sind, wenn nicht Hausmeister dafür eingesetzt werden. Die Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen werden von der Stadt geräumt und gestreut. Im Regelfall fahren die Großfahrzeuge für die Schneeräumung von 3 bis 24 Uhr im Zweischichtbetrieb. Damit wird unter anderem auch der Busverkehr sichergestellt. Traktoren und Handräumer werden von 4 bis 20 Uhr eingesetzt.

„Die Räumung der Straßen wird zudem oftmals durch falsch geparkte Autos erschwert. Das kostet wertvolle Zeit und erschwert die Arbeit unnötig. Auch hier sind die Bürger aufgefordert, dies zu vermeiden“, so Tanja Knoth, Leiterin der zuständigen Abteilung.

Die Räum- und Streupläne werden jährlich aktualisiert. In diesen Plänen sind das jeweilige Einsatzgebiet für jedes Fahrzeug sowie die Fahrtroute mit Reihenfolge vorgegeben.

In der Streustufe 1 werden alle Straßen und Bereiche, die sich aus der oben erläuterten Streupflicht ergeben, bearbeitet, etwa Buslinien, Durchgangsstraßen oder Straßen mit hoher Verkehrsfrequenz. Das Straßenverzeichnis sowie die Straßenreinigungssatzung können im Internet abgerufen werden unter www.oberursel.de.



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