FDP bekräftigt Ablehnung der Planungen zum Rathausareal

Oberursel (ow). Die FDP-Fraktion lehnt die Planungen zum Rathausareal nach wie vor ab

und zeigt sich erstaunt über öffentliche Äußerungen der Grünen, wonach im Stadtparlament Konsens zur Sanierung des Rathauses herrsche. Bereits 2015 habe die FDP-Fraktion den Grundsatzbeschluss entschieden abgelehnt, heißt es in einer Mitteilung. An den damaligen Gründen habe sich bis heute nichts geändert.

Die Planungen zum Rathausareal, einer der zentralen Orte Oberursels, hätten zwei entscheidende Schwachpunkte: Sie seien definitiv nicht finanzierbar – „es sei denn mit einem erneuten Griff in die Tasche der Bürger“. Und: Sie seien unprofessionell zerstückelt. „Wie kann man die Projekte Rathaus und Stadthalle unabhängig voneinander planen? Es reicht ein Blick, um zu sehen, dass das nicht sinnvoll ist“, sagt Fraktionsvorsitzende Katja Adler. Stattdessen schlägt die FDP abermals eine Neuplanung mit folgenden Eckpunkten vor: Neubau des Rathauses als Verwaltungsstandort an anderer Stelle in Oberursel, Planung eines Bürgerbüros als zentrale Anlaufstelle für persönliche Bürgerangelegenheiten im Bereich des heutigen Rathausareals, Einbeziehung der Entwicklung der Stadthalle – Sanierung und Attraktivierung – in die Gesamtplanung und Ausschreibung eines neuen Ideenwettbewerbs für die Neuplanung des Rathausareals ohne Rathaus.

Dieser Ansatz berücksichtige zunächst den Aspekt der Stadtplanung. „Ziel ist ja, nicht nur eine Gebäudesanierung vorzunehmen, sondern eine attraktive zukunftsfähige Gestaltung dieses Quartiers zu erreichen“, so Thomas Fiehler, Mitglied im Bau- und Umweltausschuss. Ein großes Verwaltungsgebäude auf einem der besten und lukrativsten Grundstücke der Stadt zu planen, sei nicht zukunftsfähig. Die Bürger benötigten kein zentrales Verwaltungsgebäude, sondern ein zentrales, leicht zugängliches Bürgerbüro, in dem die persönlichen Anliegen bedient werden. Dort könnten über das heutige Einwohnerbüro hinaus weitere Dienstleistungen angesiedelt werden, etwa eine Unterstützung (Help Desk) bei den zunehmenden digitalen Prozessen. Dies sei auch vor dem Hintergrund des 2017 in Kraft getreten Onlinezugangsgesetzes unabdingbar. Das Onlinezugangsgesetz regelt, dass Bund, Länder und Kommunen bis 2022 alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und die Portale zu einem Portalverbund verknüpfen müssen.

Ein Neubau des Rathauses an anderer Stelle ermögliche zudem einerseits ein modernes Gebäudekonzept mit modernem Arbeitsplatzdesign, andererseits schaffe eine Verlagerung völlig neue Planungsfreiräume für das Innenstadt-Quartier. Hier sei auch der Zusammenhang zur Entwicklung der Stadthalle als Veranstaltungszentrum zu sehen. So würde etwa die Ansiedlung eines Hotelbetriebs neue Perspektiven eröffnen.

Darüber hinaus sind nach Ansicht der FDP ökonomische Aspekte wichtig. Das vorgelegte Sanierungskonzept berge erhebliche Risiken. Eine schrittweise Sanierung im laufenden Betrieb benötige erhebliche Rüstkosten bei gleichzeitig andauernder Belastung Mitarbeiter. Der kalkulierte Aufwand dürfte laut FDP bei notwendigen zwischenzeitlichen Anmietungen von Räumen unterschätzt sein. Der kalkulierte Aufwand dürfte auch deswegen unter großen Unsicherheiten stehen, da beispielsweise die Belastung mit Schadstoffen wie Asbest noch nicht endgültig geklärt ist.

Eine großflächige Planung des Rathausareals schaffe darüber hinaus mehr Optionen für Maßnahmen zur Gegenfinanzierung, die in einem Ideenwettbewerb entwickelt werden sollten. Adler: „Wir wollen ein lebendiges zentrales Quartier für die Bürger schaffen. Offenheit für innovative Konzepte ohne Denkverbote ist nun gefragt.“



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