Gebührenerlass für Außengastronomie

Oberursel (ow). Mit Ausbruch der Corona-Pandemie wurden in Hessen Mitte März die Gastronomiebetriebe geschlossen. „Sechs Wochen Schließung, zum Teil nur aufgefangen durch To-Go-Betrieb bedeuten eine harte Zeit für viele Oberurseler Restaurants und Cafés“, so der Erste Stadtrat Christof Fink. Mit der Schließung hat sich natürlich auch die Außengastronomie erledigt. „Um die Betriebe etwas zu entlasten, haben wir daher kurzfristig entschieden, die Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung zu erstatten“, so Fink weiter. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss bedeutet dies: Die Genehmigung für Außenbestuhlung wird für die Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni widerrufen. Die für den Zeitraum bereits gezahlten Gebühren werden erstattet. Sollte es im genannten Zeitraum zu einer erneuten Genehmigung der Sondernutzung kommen, wird auf Erhebung von Gebühren verzichtet. Je nach Entwicklung der Corona-Situation entscheidet der Magistrat kurzfristig über eine Verlängerung der Maßnahme bis 31. Oktober.



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