Kein kostenloses Parken an den Adventssamstagen

Für E-Autos gibt’s ab Anfang Dezember nur noch den Parkplatz vor der Ladesäule (hier am Rathaus) als kostenlosen Parkplatz. Die bisherigen zwei Stunden kostenloses Parken auf allen bewirtschafteten Flächen werden durch die neue Satzung gestrichen. Foto: js

Oberursel (js). Wer im Advent an den Samstagen zum Einkaufsbummel in die Stadt kommt, muss ganz normal ein Parkticket ziehen und Münzen in den Parkautomaten einwerfen, wenn er sein Auto auf einem kostenpflichtigen Parkplatz abstellt. Oder ein Stadtbusticket zum Normaltarif kaufen. „Es ist im Moment nicht geboten, Geschenke mit Geld zu machen“, sagte CDU-Fraktionschef Jens Uhlig im Stadtparlament, im städtischen Haushalt 2021 drohe schon jetzt ein heftiges Millionendefizit im nächsten Jahr. Uhlig begründete als Sprecher der CDU/SPD-Koalition die Ablehnung eines FDP-Antrags, die Liberalen wollten kostenloses Parken an den Adventssamstagen ermöglichen und zudem eine kostenlose Stadtbusnutzung. Einen „attraktiven Impuls und ein Signal in Richtung Einzelhandel“ wollte Michael Planer, der FDP-Bürgermeisterkandidat, setzen, die Kosten in Höhe von etwa 6000 Euro seien vertretbar. Mit der FDP stimmte nur die OBG, ihr Sprecher Georg Braun sprach von einer „überschaubaren Ausgabe“. Angesichts der Coronakrise, die den Einzelhandel hart treffe, „müssen wir die Innenstadt durch die Krise bringen“, so Braun.

Mit im FDP-Antrag der Wunsch, auch das Stadtbusfahren an den Adventssamstagen kostenlos anzubieten. Nicht als Geschenk, das man sich nicht leisten könne, wie es die CDU bezeichne, so Cornelia Andriof, sondern als „Hilfe und Unterstützung für den Einzelhandel“. Zeigen, dass Bekundungen dieser Art nicht bloß Lippenbekenntnisse seien. „Vier Samstage, sonst nix!“ Nur mit Blick auf den Stadtbus wären Grüne und Linke dabei gewesen, den Individualverkehr so zu fördern, sei aber nicht angesagt, hieß es aus deren Reihen.

Vom Tisch ist nach der Sitzung des Stadtparlamentes auch die Fortschreibung der Parkvergünstigungen für E-Autos, Plug-in-Hybride und Carsharing-Fahrzeuge. Der Magistrat wollte in der neu zu fassenden Parkgebührensatzung festschreiben, dass diese Fahrzeuge bis zu zwei Stunden kostenlos auf sonst kostenpflichtigen Parkplätzen abgestellt werden können. Dagegen votierten wie in den Fachausschüssen CDU und SPD, ihnen folgten im Stadtparlament auch die anderen Fraktionen außer den Grünen. Deren Sprecher Frank Böhme bezeichnete es als „falsch“, einen Hebel aus der Hand zu geben, mit dem auch auf kommunaler Ebene Anreize pro E-Auto gesteuert werden könnten. Die CDU verwies indes auf die staatliche Förderung der E-Mobilität auf mehreren Ebenen, in der Kommune sollten E- und Carsharing-Fahrzeuge genauso behandelt werden wie andere auch. „Parkgebühren sind nicht das Feld der Förderung“, so Uhlig. Diese reichten jedenfalls nicht als Anreiz, ein E-Auto zu kaufen, sagte Ingmar Schlegel (Die Linke), der ebenfalls für die geänderte Magistratsvorlage stimmte. Schlegel: „Kostenfreie Parkplätze für E-Autos retten nicht das Klima.“

Parken für 1,50 Euro pro Stunde

Die überarbeitete „Satzung der Stadt Oberursel über das Erheben von Gebühren an Parkscheinautomaten und Parkuhren“ tritt am 1. Dezember in Kraft. Darin ist festgelegt, dass Parken im bewirtschafteten Raum in der Regel 50 Cent je angefangene 20 Minuten kostet. Ausnahmen sind die Bereiche Lindenstraße, Wiesenaustraße, Austraße, Aumühlenstraße und Adenauerallee sowie die Neurothstraße, Feldbergstraße von Liebfrauenstraße bis Nassauer Straße und die Nassauer zwischen Wiesenau- und Feldbergstraße. Dort kostet die erste Stunde wie andernorts auch 1,50 Euro, bis zu vier Stunden sind zwei Euro fällig, für 2,50 Euro kann man bis zu acht Stunden parken. Auf dem „Waldparkplatz“ an der Hohemark, Alfred-Lechler-Straße, ist die erste Stunde kostenfrei, bis zu zwei Stunden kosten einen Euro, bis vier Stunden zwei Euro, bis zu acht Stunden drei Euro. Gesonderte Gebühren in Höhe von sieben Euro pro 24 Stunden bei maximaler Parkdauer von 72 Stunden gelten dort für die ausgewiesenen Wohnmobilabstellplätze und die ausgewiesenen Busparkplätze. Aktive Feuerwehrangehörige können wie bisher von den Parkgebühren befreit werden.



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