Keine Gebühren für Außengastronomie

Oberursel (ow). Seit mehreren Wochen sind jetzt auch die Oberurseler Gastronomiebetriebe wieder von den Einschränkungen in Folge der Corona-Pandemie direkt betroffen. Der Geschäftsbetrieb musste erneut entweder eingestellt oder auf Abhol- und Lieferservice umgestellt werden. Und das, obwohl von vielen Gastronomen noch im Herbst 2020 in die Außenbewirtschaftung investiert wurde in der Hoffnung, auch in den Wintermonaten Gäste draußen sicher bewirten zu können.

Eine Bewirtung darf laut der aktuellen Verordnung weder in den Gasträumen noch auf den Außenflächen erfolgen. Die aktuell bis 31. Januar getroffenen Corona-Regelungen machen diese Nutzung unmöglich. Nach heutigem Kenntnisstand muss aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen davon ausgegangen werden, dass diese Einschränkungen länger gelten könnten.

„Angesichts dieser schwierigen Situation hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, auf die Zahlung von Sondernutzungsgebühren für die Außenbestuhlung zunächst für die Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 zu verzichten. Die für den Zeitraum bereits gezahlten Gebühren sollen erstattet werden. Damit wollen wir ein Zeichen der Solidarität mit diesen Betrieben setzen, gerade weil uns bewusst ist, wie prekär die Situation auch in dieser Branche ist“, so Erster Stadtrat Christof Fink. „Die weitere Entwicklung über den 31. März lässt sich heute noch nicht absehen. Um hier flexibel reagieren zu können, schlagen wir der Stadtverordnetenversammlung auch vor, den Magistrat mit der Umsetzung weiterer Gebührenerlasse zu beauftragen, wenn auch nach März die Betriebstätigkeit eingeschränkt sein sollte.“

Die Einnahmeverluste der Stadt könnten sich – je nach Laufzeit der Gebührenaussetzung – in der Größenordnung von 20.000 Euro bewegen.



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