Lesermeinung

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Unser Leser Heinrich Mathes aus Oberursel meint zum Beitrag „FDP zerbricht an höherer Grundsteuer“ in der Oberurseler Woche vom 21. Dezember 2022:

Nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung üben die gewählten Gemeindevertreter (Stadtverordneten) ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus.

Da es die Begriffe wie „Fraktionszwang“ oder „Parteiraison“ offiziell nicht gibt, gab es für die Mitglieder der FDP-Fraktion eigentlich keinen Grund, aus der Partei auszutreten. Doch genau daran und an den vorher schon vorhandenen innerparteilichen Querelen ist die FDP-Fraktion zerbrochen. Dass die jetzt parteilosen Stadtverordneten als Mitglieder einer nicht gewählten „Unabhängigen Liste Oberursel (ULO)“ Fraktionsstatus erlangt haben, ist nach der Geschäftsordnung möglich, aber was ist die ULO ? Ist sie eine Partei, eine Wählergruppe, oder nur eine Fraktionsbezeichnung? Tritt sie bei der nächsten Wahl als eine bereits in der Stadtverordnetenversammlung etablierte Wählergruppe an?

Hier bestehen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zulassung dieser Liste im Stadtparlament. In einer Stadt, in der schon die Ortsbeiräte zusätzlich zu den neun Mitgliedern noch „beratende Mitglieder“ haben, sollten die Wähler bei der nächsten Kommunalwahl darauf achten, wer als Partei oder Wählergruppe zur Wahl zugelassen ist.



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