Lesermeinung

Veröffentlichungen in dieser Spalte geben die Meinung des Einsenders wieder. Zuschriften ohne genaue Angaben des Namens und der Anschrift bleiben unbeachtet. Leserbriefe verhetzenden oder rein ideologisch-polemisierenden Inhalts werden nicht oder nur so gekürzt veröffentlicht, dass das Pressegesetz nicht verletzt wird. Die Redaktion behält sich grundsätzlich Kürzungen vor.

Unser Leser Peter Illion aus Oberursel meint zum Beitrag „Hebesatz für Grundsteuer B steigt von 2020 auf 880 Prozent“ vom 26. September:

Die Grundsteuer B-Erhöhung ist schon seit etwa zehn Jahren ein beliebtes Instrument vieler Städte und Gemeinden, ihren defizitären Haushalt auszugleichen. Zuvor wurden die Hebesätze in Deutschland kaum nennenswert erhöht, auch nicht in Oberursel. Einerseits werden die Menschen in Deutschland von allen Seiten sowieso immer mehr steuerlich belastet, andererseits werden gleichzeitig immer mehr staatliche Aufgaben abgebaut und die Infrastruktur in den Städten und Gemeinden befindet sich trotzdem teils in einem maroden Zustand! Die Bürger als „Melkkühe“ der Nation, für teils desaströse politische Entscheidungen und „Geldverbrennungsprojekte“ auf allen politischen Ebenen, angefangen bei BER, Stuttgart 21, Bankenrettungen, Millionengrab Flughafen Kassel-Calden bis hin zu risikoreichen Finanzgeschäften mit Zinsderivaten auf Landes-, aber auch kommunaler Ebene und vielen anderem mehr. Laut Bund der Steuerzahler wird jährlich ein höherer zweistelliger Milliardenbetrag an Steuergeldern verschwendet.

In den vergangenen zehn 10 Jahren wäre es die vierte Grundsteuer B-Erhöhung in Oberursel: von 250 Prozen (2009) auf nun 880 Prozent – dann einer der höchsten Steuersätze in Hessen, aber auch deutschlandweit! Wieso haben andere Städte und Gemeinden einen teils viel niedrigeren Hebesatz bei gleichen Leistungen und Angeboten, etwa die Nachbarstadt Bad Homburg? Und aus welchen Gründen werden die Gewerbesteuersätze nicht mit angehoben?

Wozu wurden die Mehreinnahmen der bisherigen Grundsteuer B-Erhöhungen denn in den vergangenen Jahren verwendet und reichen anscheinend immer noch nicht aus? Liegt es vielleicht auch an vielen teils dilettantischen Entscheidungen und Verfahrensweisen der politisch Verantwortlichen? Angefangen beim überteuerten neuen Hallenbad und den nachfolgenden Sanierungskosten von etwa drei Millionen Euro für Bauschäden durch Pfuscharbeiten, bei der die Stadt erst einmal in Vorleistung getreten ist und abzuwarten bleibt, ob die verantwortlichen Baufirmen für diese Sanierungskosten überhaupt aufkommen werden. Die jahrelange Untätigkeit der politisch Verantwortlichen beim Thema „Erdhügel“ auf dem Grundstück eines neuen Autohauses in der Frankfurter Straße, wozu laut einem Presseartikel 18 Sitzungen im Bauausschuss kein Ergebnis brachten und die Bürger diese Untätigkeit letztendlich 500 000 Euro kostete! Gewerbesteuerrückzahlungen aus den Jahren 2001 und 2002, ein meiner Meinung nach unnötiger Umbau der Bärenkreuzung mit rund 600 000 Euro, die jetzt auch noch ein neuralgischer Verkehrsknotenpunkt ist und vieles andere mehr.

Ich denke, es sollten viele Oberurseler Bürger gegen den nächsten Grundbesitzabgabenbescheid (Grundsteuer B) Widerspruch einlegen.



X