Lesermeinung

Veröffentlichungen in dieser Spalte geben die Meinung des Einsenders wieder. Zuschriften ohne genaue Angaben des Namens und der Anschrift bleiben unbeachtet. Leserbriefe verhetzenden oder rein ideologisch-polemisierenden Inhalts werden nicht oder nur so gekürzt veröffentlicht, dass das Pressegesetz nicht verletzt wird. Die Redaktion behält sich grundsätzlich Kürzungen vor.

Unser Leser Jens Rinze aus Oberursel meint zum Beitrag „Stadt hat Bewohnerparken im Blick“ in der Oberurseler Woche vom 12. März:

Zu Recht weist die Stadt darauf hin, dass eine Einführung des Bewohnerparkens einer eingehenden rechtlichen Prüfung bedarf, um Rechtssicherheit zu erreichen. Rechtssicherheit wird nur schwer zu erreichen sein, da die Vorgaben der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zum Bewohnerparken und der Zumutbarkeit von Entfernungen von bis zu 1000 Meter zwischen Wohnung und Parkplatz streng sind. Fraglich ist insbesondere, ob Bewohnerparkzonen überhaupt außerhalb von Wohngebieten in Kerngebieten und Gewerbegebieten eingerichtet werden dürfen. Schon zu Zeiten des alten Anwohnerparkens ist die Stadt Frankfurt zweimal hintereinander vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof auf Klage eines Eschborner Rechtsanwalts gescheitert. Rechtssicherheit wird es über viele Jahre lang nicht geben, da Bewohnerparkzeichen als Verkehrszeichen zeitlich nahezu unbeschränkt angefochten werden können, weil die einjährige Widerspruchsfrist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht mit dem Aufstellen des Verkehrszeichen beginnt, sondern für jeden einzelnen Verkehrsteilnehmer erst bei erstmaliger Kenntnisnahme von dem Bewohnerparkschild.



X